Schlechte Noten für Pflegereform

Die Zeit nach der Berufstätigkeit ist ein Lebensabschnitt, dem viele mit Sorgen entgegensehen: Wird meine Rente auch im Alter zum Leben reichen? Was, wenn ich pflegebedürftig werde? Wo bekomme ich finanzielle Hilfe?
Dass diese Sorgen nicht ganz unberechtigt sind, bestätigt der Sozialverband VdK Bayern gestern auf seiner Sommer-Pressekonferenz. Zum 1. Januar 2017 ist das neue Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten, das statt der herkömmlichen Pflegestufen Pflegegrade eingeführt hat (AZ berichtete). Doch wenn es nach VdK-Präsidentin Ulrike Mascher geht, kann man der Umsetzung des Gesetzes nur ein mangelhaftes Zeugnis ausstellen.
Das sind die Baustellen
Kurzzeit-Pflegeplätze: Ein Angehöriger eines Pflegebedürftigen hat Anspruch auf einen Kurzzeit-Pflegeplatz, wenn er in den Urlaub fährt oder selbst einmal ins Krankenhaus muss. Allerdings sinkt die Zahl der Angebote: Wurden im März 2012 in 205 Heimen in Bayern noch 966 feste Kurzzeitpflegeplätze angeboten, waren es im März 2017 nur noch 796.
Der Grund: Das finanzielle Risiko für Kurzzeitpflegeplätze ist größer, da Personal, Verwaltung und Betreuer auch dann auf Abruf sein müssen, wenn die Betten leer bleiben. Das wird jedoch nicht bezahlt. Der VdK will eine Verpflichtung für stationäre Einrichtungen, einen Teil der Betten für Kurzzeitpflege frei zu halten und eine entsprechende Vergütung des Mehraufwands. Auch die Bayern-SPD fordert Lösungen, „wie den Heimträgern das erhöhte finanzielle Risiko besser abgegolten werden kann“.
Entlastungsleistungen: Wer einen Pflegegrad zugesprochen bekommt, erhält Entlastungsleistungen – bei einem Pflegegrad I sind das 125 Euro pro Monat.
Doch dieses Geld, so Mascher, bekommt man nicht einfach aufs Konto überwiesen, sondern muss es für einen vom Freistaat Bayern anerkannten Dienstleister verwenden. Im Bayerischen Gesundheitsministerium gibt es dafür etwa 650 Angebote – zu wenig für den großen Bedarf. Hier fordert der VdK die Staatsregierung auf, das Angebot auszubauen.
Tagespflege: Auch hier stehen Bedarf und Angebot in keinem guten Verhältnis: 820 Einrichtungen in Bayern bieten derzeit Tagespflegeplätze an, die eine Ergänzung zur häuslichen Pflege sind. Dem gegenüber stehen 241.000 Pflegebedürftige, die daheim versorgt werden.
Heimkosten und Eigenbeteiligung: Der Sozialverband beobachtet, dass viele Pflegeheime kurz vor dem Jahreswechsel ihre Heimkosten erhöht haben. Gründe seien Renovierungen und Rückstellungen. Die erhöhten Pflegeleistungen werden so wieder aufgehoben. Ein Pflegeheim kostet in Bayern etwa 1.500 Euro pro Monat – beantragt man Sozialhilfe, werden zunächst die Kinder zur Kasse gebeten.
Deshalb, so Mascher, sei der Vorschlag von Gesundheitsministerin Melanie Huml sinnvoll, dies erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro zu verlangen.
Beratungsangebote: Seit 2009 gibt es einen Anspruch auf Pflegeberatung, doch die Angebote fehlen. Einen Pflegestützpunkt pro Landkreis fordert der VdK.
Auch beim Thema Rente und Altersarmut muss die Politik nachbessern: In Bayern lag die Armutsgefährdungsquote für Rentner 2015 bei 15 Prozent – einer Steigerung von 7,1 Prozent gegenüber dem Jahr 2005, belegen Zahlen der Deutschen Rentenversicherung. „Wenn das Rentenniveau nicht stabilisiert wird, verliert die gesetzliche Rentenversicherung immer mehr an Tragfähigkeit und damit an Glaubwürdigkeit“, kritisiert Sozialverbands-Präsidentin Mascher.