Schäuble bietet Ländern Lockerung der Schuldenbremse an

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will die strenge Schuldenbremse für die Länder lockern.
von  dpa

Berlin - In den Verhandlungen über eine Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen habe Schäuble vorgeschlagen, dass die teils mit erheblichen Defiziten kämpfenden Länder auch nach 2020 weiter Kredite aufnehmen dürfen.

Das bestätigten Verhandlungskreise am Freitag in Berlin. Das Angebot sei aber an Bedingungen geknüpft - etwa ein schärferes Vorgehen gegen Schuldensünder. Auch sei der Vorschlag nur im Rahmen des bis Ende 2017 angestrebten Gesamtpaketes zu werten.

Aus den Ländern kamen teils zurückhaltende, teils ablehnende Reaktionen auf das Angebot. Das Bundesfinanzministerium wollte sich nicht näher äußern. Es gehe um eine Vielzahl von Themen und viele Einzelfragen. "Wir reden über alle möglichen Fragen", sagte eine Ministeriumssprecherin. Die im Grundgesetz festgeschriebene Schuldenregel werde aber nicht geändert, stellte sie klar.

Nach der im Grundgesetz festgeschriebenen Schuldenregel dürfen die Länder von 2020 an keine neuen Kredite aufnehmen. Für den Bund gilt die Schuldenbremse bereits ab 2016. Er darf aber in engen Grenzen weiter Kredite aufnehmen - erlaubt sind 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes. "Der Bund bietet an, den Ländern einen Teil seines Kreditfinanzierungsspielraums zur Verfügung zu stellen", heißt es in einer der dpa vorliegenden Verhandlungsunterlage, aus der zuvor die "Süddeutsche Zeitung" zitiert hatte.

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Diskutiert wird dem Vernehmen nach, dass der Bund künftig nur noch Kredite in Höhe von 0,2 Prozent aufnehmen darf, während den Ländern 0,15 Prozent zur Verfügung stehen. Die Höhe der möglichen Gesamtverschuldung des Staates bliebe demnach gleich - was entscheidend ist in Richtung der Euro-Partner.

Als Gegenleistung wolle Schäuble den Stabilitätsrat von Bund und Ländern in eine echte Kontrollbehörde mit stärkeren Eingriffsrechten umwandeln. Nach Schäubles Vorstellungen soll das Gremium künftig Sanktionen bei Verstößen gegen die Schuldenbremse aussprechen. Es solle auch das Recht erhalten, gegen einen Haushalt mit zu hoher Neuverschuldung vor dem Verfassungsgericht klagen zu dürfen.

Der rheinland-pfälzische Finanzminister Carsten Kühl (SPD) reagierte zurückhaltend. In den Arbeitsgruppen von Bund und Ländern würden alle denkbaren Optionen aufgeführt und bewertet. Es mache wenig Sinn, Mosaiksteine aus den vorliegenden Papieren herauszubrechen: "Wir stehen vor einer Herkulesaufgabe, die wir möglichst wenig durch Wasserstandsmeldungen erschweren sollten." Sachsen-Anhalts Finanzminister Jens Bullerjahn (SPD) lehnte den Vorstoß ab. Er halte eine Lockerung der Schuldenbremse für keine gute Botschaft.

Es ist der zweite Vorstoß, mit dem Schäuble den Ländern entgegenkommt in den Verhandlungen über die Finanzbeziehungen. Zuvor hatte er angeboten, die Milliarden aus dem "Soli"-Zuschlag von 2020 an unter Bund, Ländern und Kommunen aufzuteilen. Dazu würde der "Soli", dessen Einnahmen bisher allein dem Bund zustehen, in die Einkommen- und Körperschaftsteuer integriert. Deren Aufkommen wiederum teilen sich Bund, Länder und Kommunen.

Nach einem Bericht der "Rheinischen Post" wird dabei als eine Option auch diskutiert, mit den Einnahmen ab 2020 dann auch das Problem heimlicher Steuererhöhungen durch die "kalte Progression" anzugehen. Die "kalte Progression" entsteht, wenn Einkommens- und Lohnerhöhungen nur die Inflation ausgleichen und die Kaufkraft des Arbeitnehmers nicht steigt. Durch den Tarifverlauf bei der Einkommensteuer zahlt er überproportional mehr Steuern.

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