Schärfere Strafen für Steuerhinterzieher
KARLSRUHE - Der Bundesgerichtshof hat die Strafen für Steuerhinterziehung deutlich verschärft. Bei hinterzogenen Millionenbeträgen müssen die Steuersünder künftig in aller Regel hinter Gitter.
Eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung sei nur noch in Ausnahmefällen möglich, entschied das Karlsruher Gericht in einem Grundsatzurteil. Bereits bei Beträgen von mehr als 100 000 Euro müssen laut BGH in der Regel Freiheitsstrafen verhängt werden. Diese könnten aber noch zur Bewährung ausgesetzt werden, hieß es.
Im vorliegenden Fall hatte das Landgericht Landshut den Angeklagten im April wegen Steuerhinterziehung sowie Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu einem Jahr und elf Monaten Gefängnis verurteilt. Der Betreiber eines Trockenbauunternehmens hatte die meisten Arbeitnehmer „schwarz“ beschäftigt, um so Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in Millionenhöhe zu hinterziehen. Der Angeklagte erstrebte mit seiner Revision die Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe. Die Revision wurde verworfen.
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