Schärfere Abschieberegelungen: Falsche Folgerung
Der Täter gilt als Islamist: Nach der Bluttat von Hamburg werden erneut Rufe nach einer schärferen Abschiebepraxis laut. Die AZ-Nachrichten-Chefin Natalie Kettinger über den Fall Ahmad A.
Keine Frage: Wer die Demokratie, die westlichen Werte, die Gleichberechtigung, Meinungs- und Religionsfreiheit ablehnt, hat in Deutschland nichts verloren. Er muss umdenken oder das Land verlassen – und zwar schnell, wenn er eine Gefahr für andere darstellt.
Den Fall Ahmad A. zum Anlass zu nehmen, um noch schärfere Abschieberegelungen zu fordern, ist jedoch falsch. Der Mann galt nicht als Gefährder. Er hat sich um Ausreisedokumente bemüht. Es gab keinen Grund für eine Abschiebehaft. Und einfach jeden abgelehnten muslimischen Flüchtling einzusperren, der einem irgendwie komisch erscheint, wäre ein krasser Verstoß gegen rechtsstaatliche Prinzipien. Wer laut betet, ist noch lange kein Mörder.
Bei allem, was bislang bekannt ist, wirkt das Blutbad von Hamburg zudem nicht wie der Anschlag eines IS-Terroristen, sondern wie der spontane Amoklauf eines psychisch Verwirrten. Solche Taten lassen sich auch durch schärfere Gesetze nicht verhindern. So traurig es ist: 100-prozentige Sicherheit gibt es nicht. Nirgends.
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