Schadenersatzklagen von Atomkonzernen wegen Bouffier-Brief
Wiesbaden/Berlin - Hessen wehrt sich gegen eine Alleinschuld bei den Fehlern.
Die hessische Landesregierung weist neue Vorwürfe wegen des raschen Atomausstiegs 2011 zurück. Dabei geht es um einen Briefwechsel zwischen dem hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier (CDU) und dem damaligen Vorstandschef des Energieversorgers RWE, Jürgen Großmann. Nach Darstellung des ARD-Magazins "Monitor" hat erst dieser Schriftwechsel RWE und anderen Energiekonzernen den Weg zu Schadenersatzklagen gegen den Bund und die Länder eröffnet.
Die Versorger fordern 882 Millionen Euro, weil nach dem Atomunglück in Fukushima 2011 die ältesten deutschen Kernkraftwerke für drei Monate abgeschaltet wurden. Allein für Biblis verlangt RWE 235 Millionen Euro. Weil die hessische Stilllegungsverfügung fehlerhaft war, haben Richter den Anspruch auf Schadenersatz anerkannt.
Bouffier habe im Juni 2011 kurz vor Auslaufen des Moratoriums an Großmann geschrieben, bestätigte ein Regierungssprecher in Wiesbaden. In dem Brief stand, dass ein genereller Atomausstieg komme und Biblis deshalb nicht wiederangefahren werden sollte. Dies sei aber nicht rechtsverbindlich, sondern ein "politisches Schreiben" gewesen.
"Der Vorwurf, dass mit dem Schreiben des Ministerpräsidenten vom 13. Juni 2011 den Energieversorgungsunternehmen eine Möglichkeit verschafft werden sollte, gegen das Moratorium zu klagen und so Schadensersatz vom Staat zu fordern, ist abwegig", sagte der Sprecher. Die Existenz des Briefs ist seit etwa einem Jahr bekannt.
"Monitor" berichtet nun, dass ein Schreiben des damaligen RWE-Chefs Großmann an Bouffier vorangegangen sei. Großmann habe ausdrücklich darum gebeten, dass der Hesse seine Position schriftlich darlegt. Auch der damalige Kanzleramtsminister Ronald Pofalla (CDU) habe RWE einen solchen Brief aus Hessen zugesagt.
In Bouffiers Brief heißt es, dass Hessen gegen ein Wiederanschalten von Biblis vorgehen werde. Nach Angaben der Opposition in Wiesbaden hat schon der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) 2012 diesem Brief große Bedeutung zugemessen. Angesichts der harten Haltung der Landesregierung habe RWE seine rechtlichen Möglichkeiten für einen Weiterbetrieb ausgeschöpft, befanden die Richter in Kassel. Neu ist nun der Vorwurf, dass diese harte Haltung erst auf Anforderung von RWE schriftlich formuliert wurde.
Das Bundesumweltministerium erklärte am Donnerstag, man sehe die Klagen der Energiekonzerne gelassen. "Berechtigte Ansprüche der AKW-Betreiber gegen den Bund vermögen wir jedenfalls nicht zu erkennen", sagte ein Sprecher in Berlin.