Schadenersatz für Scheinväter
Am Donnerstag entschied der Bundesgerichtshof (BGH): Scheinvätern soll geholfen werden. „In Ausnahmefällen“ kann ein Scheinvater vom vermeintlichen Vater Schadenersatz für Unterhalt fordern.
Der Mann aus Niedersachsen wurde betrogen, jahrelang konnte er sich nicht dagegen wehren. Schlimmer noch: Er musste monatlich Geld für das zahlen, was ihm angetan wurde – 15 Jahre lang. Drei Kinder hatte seine Ex-Frau ihm untergejubelt. Jahrelang musste er nach der Scheidung für die Sprösslinge Unterhalt zahlen. Und das, obwohl er wusste, dass die Kinder nicht von ihm sind. Ein Gericht hatte 2003 festgestellt, dass er nicht der Vater der drei Kinder ist. Der Mann glaubte auch ganz genau zu wissen, wer die Kinder gezeugt hatte: der neue Mann seiner Ex-Frau, der jetzt mit seiner Familie zusammenlebt. Den Unterhalt für die Kinder zahlte freilich der Scheinvater.
Er scheiterte an der Rechtslage
Der Betrogene wollte seinen Unterhalt vom wahren Kindesvater zurückklagen – und scheiterte an der Rechtslage. Denn einem Vaterschaftstest mussten bislang in Deutschland sowohl die Mutter als auch der vermeintliche Vater zustimmen. Doch die Mutter der Kinder und ihr neuer Mann lehnten dies ab.
Am Donnerstag entschied der Bundesgerichtshof (BGH): Scheinvätern soll geholfen werden. „In Ausnahmefällen wie dem vorliegenden“ kann ein Scheinvater vom vermeintlichen Vater der Kinder einen Vaterschaftstest verlangen. Ist dieser wirklich der Vater, kann der Scheinvater Schadenersatz für Unterhalt fordern. Die Begründung der Richter: Die bislang gültige Rechtslage würde „den Scheinvater faktisch der Willkür der Kindesmutter und des wahren Erzeugers ausliefern und ihn rechtlos stellen“. Grund: Seit 1998 können nur die Mutter, die Kinder oder der wahre Erzeuger ein Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft starten. Scheinväter sind außen vor. Ein BHG-Sprecher sagte am Donnerstag auf AZ-Anfrage, dass alle Männer, die in ähnlicher Situation stecken, zu den „Ausnahmefällen“ der Entscheidung gehören.vth
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