Sarkozy-Sohn spielt das Unschuldslamm

Jean Sarkozy hatte extra einen Star-Anwalt engagiert, um seine vermeintliche Unschuld zu belegen. Dass ein Familienmitglied des Staatspräsidenten keine Rechtsprivilegien genießt, war allerdings nicht zu beweisen.
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Zweifelhafter Freispruch für Jean Sarkozy
AP Zweifelhafter Freispruch für Jean Sarkozy

Jean Sarkozy hatte extra einen Star-Anwalt engagiert, um seine vermeintliche Unschuld zu belegen. Dass ein Familienmitglied des Staatspräsidenten keine Rechtsprivilegien genießt, war allerdings nicht zu beweisen.

Das Urteil hinterlässt einen faden Beigeschmack: Jean Sarkozy, Sohn des französischen Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy, ist am Montag vom Vorwurf der Fahrerflucht freigesprochen worden. Der Pariser Strafgerichtshof brummte stattdessen dem Kläger, einem 37-jährigen Arbeitslosen, Schadensersatz wegen Verfahrensmissbrauchs auf. 2000 Euro muss er dem aufstrebenden Jean Sarkozy zahlen, weil er diesen zu Unrecht angezeigt haben soll.

«Ich wusste, dass wir vor der Justiz nicht gleich sind», sagte der Prozessverlierer M'Hamed Bellouti. «Aber sich 2000 Euro wegen böswilliger Beschuldigung von mir zahlen zu lassen, das ist surreal.» Ob er in Berufung geht, ließ Bellouti, sichtlich geknickt, am Montag offen.

Angeblich in der Universität gewesen

In dem Prozess ging es um eine Bagatelle, die wegen des prominenten Beschuldigten für viele Schlagzeilen sorgte: Der Sarkozy-Sprössling soll im Oktober 2005 auf der Place de la Concorde mit seinem Motorroller den BMW von Bellouti gerammt und sich anschließend aus dem Staub gemacht haben. Der Beifahrer hatte sich das Kennzeichen des Rollers gemerkt. Als der Eigentümer des Rollers auf das Anschreiben von Belloutis Versicherung nicht reagierte, stellte dieser Anzeige. Zunächst ohne zu wissen, dass es sich um den Präsidentensohn handelte. Jean Sarkozy wurde in dem Prozess von Staranwalt Thierry Herzog vertreten. Dieser ließ Gutachten einholen, wonach der Schaden am BMW gar nicht vom Motorroller habe stammen können. Jean Sarkozy erklärte vor Gericht, er sei zum Zeitpunkt des angeblichen Unfalls in der Universität gewesen. Wie der Kläger aber an das Kennzeichen seines Zweirades gekommen ist, konnten weder er noch sein Anwalt erklären. Statt dessen warfen sie Bellouti vor, er habe von der Prominenz Jean Sarkozys profitieren wollen.

«Das Recht ist für alle gleich»

«Ich wusste, dass er über dem Gesetz steht», sagte Bellouti nach der Urteilsverkündung. «Aber in dem Ausmaß? Das ist beunruhigend für die Justiz und für die Republik.» Herzog, Familienanwalt der Sarkozys, wies die Anschuldigungen zurück. «Wir haben nie etwas anderes gesagt, als dass die Vorwürfe haltlos sind», sagte er. «Das Recht ist für alle gleich, die Justiz hat nur ihre Aufgabe erfüllt.» Der Eindruck, es sei von Vorteil, Nicolas Sarkozy als Vater oder Freund zu haben, wird durch das jüngste Urteil allerdings nicht korrigiert. Vor zwei Jahren war Jean Sarkozy sein Roller gestohlen worden. Sarkozy war damals noch Innenminister. Sein Polizeiapparat wurde mobilisiert, DNA-Spuren wurden genommen, nach zwei Tagen war der Roller wieder da. Und vor wenigen Wochen ließ Sarkozy den Polizeichef von Korsika feuern. Der Grund: Er hatte nicht verhindert, dass Demonstranten in den Garten eines engen Freundes des Präsidenten eindrangen. (AP)

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