Salafist darf kein Bundeswehrsoldat sein

Urteilt das Aachener Verwaltungsgericht. Ein 31-Jähriger hatte gegen seine Kündigung geklagt
Tobias Wolf |
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Wer Uniform trägt, darf kein extremistisches Gedankengut haben.
Wer Uniform trägt, darf kein extremistisches Gedankengut haben.

 Die Entlassung eines Salafisten als Zeitsoldat aus der Bundeswehr war rechtens. Das Aachener Verwaltungsgericht wies gestern eine Klage eines 31-Jährigen gegen die Kündigung einen Monat vor Ende seiner Dienstzeit ab. Eine Kündigung sei möglich bei einer „zukünftigen mangelnden Eignung“, stellte der Vorsitzende Richter Markus Lehmler fest. Die Entscheidung liege im Ermessen des Dienstherrn. Aus Äußerungen des früheren Zeitsoldaten könne man schließen, dass für ihn die religiösen Gebote über der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stünden.

Er war durch Veränderung seines Verhaltens aufgefallen

Der Sohn eines deutschen Vaters und einer niederländischen Mutter war durch Veränderungen seines Verhaltens aufgefallen. Der militärische Abschirmdienst hatte den Mann im November 2013 als gefestigten Salafisten und Extremisten eingestuft. Er wurde deshalb aus der Bundeswehr wegen entlassen.

Der Salafismus ist eine religiöse Bewegung des Islam, die nur von einer kleineren Minderheit der Muslime getragen wird. Salafisten lehnen westliche Demokratien ab und sehen eine „islamische Ordnung“ mit islamischer Rechtsprechung als einzig legitime Staats- und Gesellschaftsform.

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