Rücktritt vom Brexit - ist das möglich?

Könnte Großbritannien die EU-Austrittserklärung theoretisch einseitig zurücknehmen? Mit dieser Frage muss sich jetzt ein Gutachter des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) beschäftigen.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Wirtschaftlicher Selbstmord - so sahen im vergangenen Jahr die Düsseldorfer Karnevalisten den britischen EU-Austritt.
Ina Fassbender/dpa 5 Wirtschaftlicher Selbstmord - so sahen im vergangenen Jahr die Düsseldorfer Karnevalisten den britischen EU-Austritt.
Demonstration für ein zweites Referendum über den EU-Austritt: "No Brexit is better than a bad Brexit" (kein Brexit ist besser als ein schlechter Brexit).
Louise Wateridge/ZUMA Wire/dpa 5 Demonstration für ein zweites Referendum über den EU-Austritt: "No Brexit is better than a bad Brexit" (kein Brexit ist besser als ein schlechter Brexit).
EU-Flaggen und ein Union Jack wehen vor dem Gebäude der Europäischen Kommission in Brüssel.
Laurent Dubrule/EPA/dpa 5 EU-Flaggen und ein Union Jack wehen vor dem Gebäude der Europäischen Kommission in Brüssel.
EU-Ratspräsident Donald Tusk präsentiert in Brüssel das Schreiben von Premierministerin May zum EU-Austritt von Großbritannien.
Emmanuel Dunand/dpa 5 EU-Ratspräsident Donald Tusk präsentiert in Brüssel das Schreiben von Premierministerin May zum EU-Austritt von Großbritannien.
Theresa May (Mitte l.) verteidigt den Entwurf für das Brexit-Abkommen mit Brüssel im Parlament.
PA Wire/dpa 5 Theresa May (Mitte l.) verteidigt den Entwurf für das Brexit-Abkommen mit Brüssel im Parlament.

Luxemburg - Könnte Großbritannien die EU-Austrittserklärung theoretisch einseitig zurücknehmen? Mit dieser Frage muss sich jetzt ein Gutachter des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) beschäftigen.

Wie der EuGH am Dienstag nach einer öffentlichen Anhörung zum Thema mitteilte, wurde der spanische Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona mit der Erstellung der juristischen Analyse beauftragt. Auf dieser Basis will der EuGH dann eine abschließende Entscheidung treffen - wenn möglich bereits vor der Brexit-Abstimmung im britischen Parlament am 11. Dezember.

Hintergrund des Verfahrens ist nach Angaben des EuGH eine Anfrage des obersten schottischen Zivilgerichts (Court of Session), das von Mitgliedern des schottischen Parlaments, des britischen Parlaments und des Europaparlaments angerufen wurde. Die Abgeordneten wollen wissen, ob es neben der parlamentarischen Zustimmung zum Austrittsvertrag oder einem EU-Austritt ohne Austrittsvertrag theoretisch noch eine dritte Alternative gibt. Die wäre die Rücknahme der Brexit-Erklärung und der Verbleib in der EU.

Im britischen Unterhaus wird nach derzeitiger Planung am 11. Dezember über den EU-Austrittsvertrag abgestimmt werden. Sollten die Richter urteilen, dass Großbritannien die EU-Austrittserklärung theoretisch ohne Einverständnis der anderen 27 Mitgliedstaaten zurücknehmen kann, könnte dies für Brexit-Gegner ein Grund mehr sein, gegen das Austrittsabkommen zu stimmen.

Weil auch etliche Brexit-Hardliner das Abkommen wegen der weiter vorgesehenen engen EU-Anbindung ablehnen, gilt eine parlamentarische Zustimmung bereits heute als sehr unwahrscheinlich. Was im Fall einer Ablehnung passieren würde, ist derzeit offen.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.