Riesen-Ärger um Atomvertrag: Die Kungelei

BERLIN - Eine Geheimvereinbarung zwischen Industrie und Regierung sorgt für massiven Ärger. Eine heftige Debatte gibt es auch um die Sicherheit: Werden die Standards im neuen Gesetz zurückgefahren?
Der Atombeschluss der Koalition sorgt für Riesen-Ärger. Und zwar nicht nur, weil die Opposition gegen die beschlossene Laufzeitverlängerung Sturm läuft. Sondern auch, weil der Kompromiss inzwischen mächtig nach Kungelei mit der Energiewirtschaft stinkt.
Alles dreht sich um ein fünfseitiges Papier, eine Art Geheimvertrag zwischen Bundesregierung und den Stromkonzernen. Unterzeichnet am Montagfrüh um halb sechs, bis jetzt wird er unter Verschluss gehalten. Wenn RWE-Chef Rolf Martin Schmitz sich nicht auf einer Pressekonferenz verplappert hätte, wäre der Geheimvertrag vermutlich gar nicht bekannt geworden. Und auch Koalitions-Pläne für angeblich geringere Sicherheitsstandards sorgen für Aufregung.
Was steht in dem Geheimpapier? In dem Eckpunktepapier wird laut „SZ“ festgehalten, dass sich bei steigenden Firmengewinnen auch der so genannte Förderbetrag erhöht – die Summe, die Akw-Betreiber ab 2017 an den Staat abführen müssen, damit mit diesem Geld erneuerbare Energien gefördert werden können.
Warum wird es unter Verschluss gehalten? Das ist im Moment noch ein großes Rätsel: Denn tatsächlich entlastet das Papier die Regierung wenigstens teilweise von dem Vorwurf, sie habe sich über den Tisch ziehen lassen. Vermutlich muss die Stromwirtschaft mehr Geld an den Bund zahlen. In dem Papier wird festgeschrieben, dass die Konzerne für die Zeit bis Anfang 2017 eine Vorauszahlung an den Energiefonds von 1,4 Milliarden Euro leisten müssen. Diese Vorauszahlung soll auf die künftigen Beitragszahlungen angerechnet werden. Bei einem möglichen Regierungswechsel und einer Rücknahme der Laufzeitverlängerung muss diese Vorauszahlung nicht zurückgegeben werden. Zuvor hatte das Öko-Institut kritisiert, dass die geplante Ausweitung der Reststrommenge den Konzernen einen Gewinn von 94 Milliarden Euro bescheren könnte.
Warum die Aufregung? Der Standpunkt der Opposition lautet: Es kann nicht sein, dass der Staat als Vertreter aller Bürger nicht-öffentliche Nebenabsprachen mit der Wirtschaft trifft – egal, was drinsteht. Der amtierende SPD-Fraktionschef Joachim Poß fordert Merkel deshalb auf, die Vereinbarung offenzulegen: „Wir haben ein Recht zu erfahren, wie stark die Energiekonzerne Einfluss nehmen konnten.“
Auch die Anti-Korruptions-Organisation Transparency International kritisiert das Papier: „Damit hat die Regierung Fakten geschaffen“, sagte TI-Chefin Edda Müller. „Demokratie heißt, umstrittene Fragen öffentlich durch Volksvertreter entscheiden zu lassen. Die Telefonate von Sonntagnacht mit den Energiekonzernen weisen auf eine Intimität im Umgang miteinander, die souveräne Politik unmöglich macht.“ Regierungssprecher Steffen Seibert sagte jetzt: „Natürlich wird der Vertrag demnächst veröffentlicht.“ Und warum nicht gleich?
Und wie schaut’s mit der Sicherheit aus? Auch das ist umstritten: Nach einem Bericht des ARD-Magazins „Monitor“ verlangt der Ministeriumsentwurf zur Änderung des Atomgesetzes für wesentliche Sicherheitsbereiche keine Nachrüstungen mehr. Das Umweltministerium wies diesen Bericht zurück, die rechtlichen Pflichten blieben „völlig unangetastet“. Aber „Monitor“ bleibt dabei: Aus internen Regierungsdokumenten gehe klar hervor, dass die Verpflichtung der Akw-Betreiber zur Nachrüstung weitgehend abgeschafft werden soll. Das gelte besonders für Altreaktoren wie Isar I. Unbestritten ist, dass Umweltminister Norbert Röttgen mit seinem Anliegen, alte Meiler wie Isar 1 besser gegen Flugzeugabstürze zu schützen, gescheitert ist.
Und: Mit dem Gesetzentwurf soll auch das Klagerecht beschnitten werden. Bisher haben Bürger das Recht, zum Beispiel einen Schutz gegen Flugzeugabstürze einzuklagen. Im Atomgesetz ist aber ein neuer Paragraf 7d geplant. Danach sind Nachrüstungen keine Pflicht mehr, sondern fallen unter die „Sorgepflicht“. „Das begründet aber nur die Verpflichtung, sich zu bemühen“, sagt Verfassungsrechtler Alexander Roßnagel. „Im Zweifel reicht da ein Bauzaun.“ zo