Richtig, aber ...

Der AZ-Chefredakteur Arno Makowsky über die Verschiebung des NSU-Prozesses
Arno Makowsky |
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Margarete Nötzel, Pressesprecherin am Oberlandesgericht München, gibt am 15.04.2013 in München bekannt, dass der Beginn des NSU-Prozesses vom 17. April auf den 6. Mai verschoben wird.
dpa Margarete Nötzel, Pressesprecherin am Oberlandesgericht München, gibt am 15.04.2013 in München bekannt, dass der Beginn des NSU-Prozesses vom 17. April auf den 6. Mai verschoben wird.

Nun also hat das Oberlandesgericht München den Beginn des NSU-Prozesses verschoben, so dass ein neues Akkreditierungsverfahren stattfinden kann. Das ist im Prinzip eine gute Nachricht. Offenbar lässt sich nur auf diese Art sicherstellen, dass ausländische Medien angemessen den Prozess beobachten können. Das ist aber schon alles, was es darüber an Positivem zu sagen gibt.

Warum, so fragt man sich beinahe fassungslos, braucht das OLG München für diese Erkenntnis eine Anordnung des Bundesverfassungsgerichts? Warum muss man jetzt, drei Tage vor dem ursprünglichen Prozessbeginn, einen enormen organisatorischen Aufwand provozieren, der alle Beteiligten belastet?

Der Zentralrat der Muslime weist völlig zurecht darauf hin, dass die Hinterbliebenen der Opfer bereits für teures Geld angereist sind. Das alles hätte man sich mit etwas weniger Sturheit des Münchner Gerichts sparen können.

In dieses Bild passt, dass vom OLG gestern keinerlei Information zu bekommen war, welche Konsequenzen die Verschiebung denn nun hat. Das wirkt – schon wieder – konfus. Man wünscht den Juristen gelegentlich etwas weniger Paragrafenwut und mehr Menschenverstand.

Ein monströser Fall von Nazi-Terrorismus, dessen Opfer vor allem türkischer Herkunft sind, kann nicht verhandelt werden, ohne dass türkische Medien zugelassen sind. Um das festzustellen, braucht man kein Verfassungsgericht – das ist offensichtlich.

 

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