Richter: Wulff-Prozess kann eingestellt werden
Hannover – Im Korruptionsprozess gegen Ex-Bundespräsident Christian Wulff regt Richter Frank Rosenow eine Einstellung an. Die in der Anklage formulierten Vorwürfe der Vorteilsannahme im Amt seien aufgrund der ersten Bewertung der Kammer bislang nicht belegbar, sagte Rosenow am Donnerstag im Landgericht Hannover. Zunächst waren Verhandlungstage bis April angesetzt. Bis Anfang Januar sollten die Beteiligten überlegen, „ob an eine Einstellung gedacht werden kann.“
Wulff muss sich wegen Vorteilsannahme verantworten, weil beim Besuch des Oktoberfests 2008 Filmfinancier David Groenewold Hotel- und Essenskosten bezahlt haben und Wulff im Gegenzug für eines seiner Filmprojekte geworben haben soll. Groenewold muss sich wegen Vorteilsgewährung verantworten.
Der achte Verhandlungstag war mit der Befragung einer Oktoberfestbedienung fortgesetzt worden. Die Österreicherin konnte sich jedoch kaum an den Besuch Wulffs im Käferfestzelt vor fünf Jahren erinnern. „Ich kann nicht mal mehr sagen, wer heuer gezahlt hat, ich habe so viele Gäste“, sagte die Zeugin. Die 30-Jährige hatte wegen gesundheitlicher Probleme um eine Vernehmung in Innsbruck gebeten, die per Video in das Landgericht Hannover übertragen wurde.
- Themen:
- Christian Wulff
- Oktoberfest
- Videos