Richter wollen keine Kopftücher

Seit jeher tragen sie Roben, darunter weiße Hemden oder Blusen. Kommen bald vereinzelt Hidschabs hinzu? Nein, sagen Richterverbände.
wot |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Die Jura-Referendarin Aquila S. darf im Gerichtssaal Kopftuch tragen. Dieses Urteil hat sie vor dem Verwaltungsgericht in Augsburg erstritten. Begründung: Es gibt „keine gesetzliche Grundlage“ für ein Verbot.
dpa Die Jura-Referendarin Aquila S. darf im Gerichtssaal Kopftuch tragen. Dieses Urteil hat sie vor dem Verwaltungsgericht in Augsburg erstritten. Begründung: Es gibt „keine gesetzliche Grundlage“ für ein Verbot.

Darf man mit Kopftuch Richterin werden? Diese Frage spaltet derzeit die Juristen in Deutschland. Geht es nach dem Bund Deutscher Verwaltungsrichter, sollen sich Richterinnen nicht verschleiern dürfen. Wie die Juristen ihre Haltung begründen und welche Lösungen sie anbieten, was der Hintergrund ist und wie die Politik reagiert:

Die Begründung: Richterinnen mit Kopftuch könnten das Vertrauen in die Unparteilichkeit der Justiz erschüttern. Dies gelte besonders in Fällen, in denen die Prozessparteien andere religiöse Überzeugungen als den Islam haben, erklärt Verbandschef Robert Seegmüller. „Für die Bürger ist es wichtig, dass die Justiz erkennbar unvoreingenommen über ihren Fall entscheidet“, sagt auch der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Jens Gnisa.

Lesen Sie hier: Geplantes Fahrverbot für Straftäter stößt auf Kritik

Kollege Seegmüller schlägt deshalb vor: „Wenn der existierende Bekleidungskodex in mündlichen Verhandlungen gesetzlich festgeschrieben werde, könne dies Zweifel an der Unparteilichkeit zerstreuen. „Soweit eine solche Regelung mit einer Beschränkung der Religionsfreiheit von Richterinnen und Richtern verbunden ist, müsste sie mindestens in Gesetzesform erfolgen; möglicherweise wäre sogar eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich.“

Die aktuelle Regelung: Zurzeit sind Richter aufgrund von Anweisungen der Justizministerien verpflichtet, weiße Hemden oder Blusen, weiße Fliegen, Krawatten oder Halstücher sowie in der Regel schwarze Roben zu tragen. „Die stets gleiche Kleidung der Richterinnen und Richter signalisiert den Parteien eines Rechtsstreits, dass es auch in ihrem Fall nicht darauf ankommt, welche Person entscheidet, sondern nur auf das, was im Gesetz steht“, sagt Seegmüller.

Der Hintergrund: Das Augsburger Verwaltungsgericht hatte Ende Juni ein vom Landesjustizministerium erlassenes Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen für unzulässig erklärt, weil dieser Eingriff in die Religionsfreiheit nicht auf einem formellen Gesetz beruhte. Das Gericht gab damit einer muslimischen Jura-Studentin recht, die im Vorbereitungsdienst bei der Justiz war.

Reaktionen aus der Politik: Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) arbeitet wegen des Urteils nun an einem solchen Verbotsgesetz. Kritik kommt auch von Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU): Offenkundige Glaubensbekundungen durch Justizbeamte seien unangebracht. Richterinnen oder Staatsanwältinnen würden den Staat repräsentieren.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.