Revision gegen Gribkowsky-Urteil

Gegen die Verurteilung von Ex-BayernLB-Vorstand Gerhard Gribkowsky wird vermutlich Revision eingelegt. Mit einer baldigen Anklage muss Formel-1-Chef Ecclestone deshalb nicht rechnen.
von  dpa

München/Düsseldorf - Formel-1-Chef Bernie Ecclestone muss nicht mit einer schnellen Anklage wegen Bestechung rechnen. Gegen die Verurteilung des ehemaligen BayernLB-Vorstands Gerhard Gribkowksy wegen Bestechlichkeit werde wahrscheinlich Revision eingelegt werden, hieß es am Montag aus Anwaltskreisen. Auch die Münchner Staatsanwaltschaft prüft, ob sie Rechtsmittel einlegt, wie Sprecher Thomas Steinkraus-Koch sagte.

Ohne rechtskräftiges Urteil aber kann Gribkowsky nicht gezwungen werden, im Ermittlungsverfahren gegen Ecclestone als Zeuge auszusagen. „Man muss erst sehen, was Gribkowsky sagen wird“, sagte der Oberstaatsanwalt. Das Landgericht München hatte Gribkowksy am Mittwoch zu achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, weil er von Ecclestone Schmiergeld in Millionenhöhe kassiert und nicht versteuert habe. Ecclestone beteuert jedoch seine Unschuld und hat angekündigt, Ende Juli zum Großen Preis von Deutschland zum Hockenheimring zu kommen. Ob ein Haftbefehl gegen den 81-jährigen Briten existiert, teilte die Justiz nicht mit.

Gesetzliche Voraussetzungen wären dringender Tatverdacht sowie Flucht- oder Verdunkelungsgefahr. Die Behörde äußere sich nicht zu Fahndungsfragen, sagte Steinkraus-Koch. Im Ermittlungsverfahren gegen Ecclestone können die Staatsanwälte nicht einfach auf das Urteil im Gribkowsky-Prozess verweisen, sondern müssen erneut Beweismittel unmittelbar erheben. Ob Gribkowsky erwägt, freiwillig als Zeuge auszusagen, war nicht zu erfahren.

 

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