Reue, aber richtig

Wie man sich selbst anzeigt, ohne das Wort in den Mund zu nehmen - und andere Tipps
Steuerhinterzieher, die sich selbst anzeigen, gehen straffrei aus. Sie müssen es aber rechtzeitig tun. Und: Das Ganze kann seine Tücken haben. „Man sollte daher einen Rechts- oder Steuerberater einschalten“, rät Alexander Ulbricht vom Bayerischen Landesamt für Steuern. Die AZ erklärt die Selbstanzeige.
Rechtzeitig beichten. Straffrei geht man nur aus, wenn die Hinterziehung unentdeckt geblieben ist. Steht die Steuerfahndung vor der Tür, ist es zu spät. Auch wenn man davon ausgehen muss, dass das Finanzamt schon was weiß, nutzt die Anzeige nichts mehr.
Geschickt gestehen. Man sollte sein Geständnis beim Finanzamt nicht „Selbstanzeige“ bezeichnen. Dann gibt es gleich ein Strafverfahren. Besser nennt man die Selbstanzeige „Berichtigung ursprünglicher Steuererklärungen“.
Großzügig schätzen. Zunächst muss man seine Einkünfte dem Finanzamt nicht auf den Cent genau angeben. Es genügt eine Schätzung. Die sollte großzügig ausfallen. Gibt man zu wenig an, kann man für den Rest strafrechtlich belangt werden. Was man nicht tun sollte: Dem Finanzamt die Selbstanzeige ankündigen. Dann ist die Tat „entdeckt“ – und man wird bestraft. Das gilt auch, wenn die Anzeige fehlerhaft erfolgt. Anschließend muss man Belege liefern. Oft fehlen die, weil die Hinterziehung geheim gehalten werden sollte. Dann muss man sie von der ausländischen Bank besorgen. Spätestens da empfiehlt es sich, einen Fachmann zu fragen.
Hilfe suchen. Spezialisierte Anwälte übernehmen bei der Selbstanzeige die komplette Abwicklung. „Wir bieten einen Full-Service“, sagt etwa Joachim Rieg von der Kanzlei Glaab und Rieg. Die Experten prüfen auch, ob die Anzeige überhaupt sinnvoll ist. Steuerrechtlich verjährt eine Hinterziehung nach zehn Jahren, strafrechtlich nach fünf. aja