Rentenerhöhung lässt die Steuereinnahmen steigen

Nicht nur die Rentner profitieren von der Rentenerhöhung, auch der Staat freut sich über mehr Steuereinnahmen. Fast 70 000 Rentner werden im kommenden Jahr 2016 zum ersten Mal steuerpflichtig.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Dank Rentenerhöhung steigt auch die Anzahl der steuerpflichtigen Rentner.
dpa Dank Rentenerhöhung steigt auch die Anzahl der steuerpflichtigen Rentner.

Berlin - Nach der Rentenerhöhung müssen voraussichtlich 70.000 Ruheständler im kommenden Jahr erstmals Steuern zahlen.

Die betroffenen Senioren rutschten durch die höhere Rente in die Steuerpflicht, weil ihre Einkünfte dann über dem steuerfreien Existenzminimum liegen, wie aus einer am Montag bekanntgewordenen Antwort des Bundesfinanzministeriums an die Linken im Bundestag hervorgeht, über die zuvor die "Bild"-Zeitung berichtet hatte.

Im Zuge der zum 1. Juli 2015 angehoben gesetzlichen Rente werden im kommenden Jahr die Mehreinnahmen den Angaben zufolge auf 310 Millionen Euro geschätzt. Die gesetzliche Rente war zum 1. Juli 2015 in den alten Bundesländern um 2,1 Prozent angehoben worden und in den neuen Ländern um 2,5 Prozent.

 

2016: 3,9 Millionen steuerpflichtige Rentner

 

2014 gab es 20,6 Millionen Bezieher einer gesetzlichen Rente. Von den mehr als 20 Millionen Ruheständlern werden 2016 voraussichtlich rund 3,9 Millionen "Steuerpflichtige mit Rentenbezug" vom Fiskus belangt werden. Das Ministerium verweist darauf, dass ein zusammen veranlagtes Paar als ein Steuerpflichtiger zählt.

Zugleich wird betont, dass die Steuerlast nicht allein davon abhängt, ob der steuerpflichtige Teil der Rente den Grundfreibetrag übersteigt. Ausschlaggebend könne auch die Höhe weiterer Einkünfte sein - etwa Erträge aus Kapitalanlagen oder Mieteinnahmen.

Die seit 2005 erhobene Rentensteuer trifft eine relativ kleine, aber jährlich wachsende Gruppe Ruheständler. Infolge des steigenden steuerpflichtigen Teils und von Rentenerhöhungen werden immer mehr Neurentner vom Fiskus belangt. Im Gegenzug werden die von Arbeitnehmern eingezahlten Rentenbeiträge über die Jahre immer stärker von der Einkommensteuer freigestellt.

 

Wachsende Steuerpflichtige als Folge des Alterseinkünftegesetz

 

Die jährlich wachsende Zahl steuerzahlender Rentner ist damit nicht überraschend und Folge des Alterseinkünftegesetzes von 2005. Nach und nach werden Bezüge - Neurentner-Jahrgang für Neurentner-Jahrgang - stärker steuerpflichtig. Bis 2040 steigt der Steuersatz um je 2 Prozentpunkte mit dem Jahr des Renteneintritts. Dafür kann im Erwerbsalter jährlich mehr steuerlich abgesetzt werden.

2005 betrug der steuerpflichtige Rentenanteil 50 Prozent. Ist also jemand vor 2006 in die Rente gegangen, werden nur 50 Prozent seiner Renten in die Besteuerung einbezogen. Dieser Prozentsatz steigt mit jedem weiteren Rentnerjahrgang: von 70 auf 72 Prozent ab dem Rentnerjahrgang 2016. Somit bleiben 28 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Dieser Anteil gilt für im Jahr 2016 neu hinzukommende Rentnerjahrgänge. Bei Bestandsrenten bleibt der festgesetzte steuerfreie Anteil bestehen.

Arbeitgeber beklagen Mangel an Fachrkräften: Rente mit 63: Die Rentner fehlen

Wegen der schrittweisen Erhöhung des der Steuer unterliegenden Anteils der Rente werden derzeit die meisten Rentner, die keine weiteren veranlagungspflichtigen Einkünfte beziehen, vom Fiskus verschont.

Zum 1. Juli 2016 dürften die Renten um knapp 4,4 Prozent im Westen und rund 5 Prozent im Osten steigen - was eher als Ausnahme gilt.

Die steuerliche Höhe für Altrentner kann man nach Darstellung von Steuerrechtsexperte Frank Hechtner nicht so einfach berechnen, da es davon abhänge, wann der Rentner erstmals in Rente gegangen ist und welche Erhöhungen er bis dahin bekommen hat. Das wirke sich auf den Umstand, was steuerfrei und was steuerpflichtig ist.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.