Regierung verschärft Regeln für Kindergeld an Ausländer

Die Bundesregierung hat die Kindergeldregeln für im Ausland lebende Kinder verschärft. Betroffen sind davon Familien mit einem Pass aus einem EU-Land und auch deutsche Eltern.
dpa |
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Berlin - Wichtigste Neuerungen: Der Aufenthaltsstatus ist künftig alle sechs Monate und nicht wie bisher nur einmal im Jahr zu überprüfen. Die Kindergeldkassen müssen künftig bei der Überprüfung die Ausländerbehörden einbeziehen. Zuerst hatte die "Bild"-Zeitung (Dienstag) darüber berichtet.

Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums sagte dazu der dpa: "Die Kindergeldkassen prüfen bereits jetzt umfassend, ob die Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld vorliegen." Dies gelte auch für die Fälle, in denen sich die Kinder nicht in Deutschland befinden. Dazu waren schon bisher Nachweise und Unterlagen von den Eltern vorzulegen. Die zum 1. Juli überarbeitete Dienstanweisung konkretisiert jetzt weiter, welche Nachweise zu erbringen sind.

In Berlin befasst sich zudem ein Ausschuss aus den Staatssekretären mehrerer Bundesministerien mit dem angeblichen Missbrauch deutscher Sozialleistungen durch Ausländer. Der Ausschuss hat inzwischen einen Zwischenbericht vorgelegt.

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