Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: Gebührenentscheidung vertagt

Wird der Rundfunkbeitrag steigen oder nicht? Darüber wie auch über die generelle Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks haben die Ministerpräsidenten der Länder in Leipzig diskutiert. Die große Reform kommt, aber in einem wichtigen Punkt wurde die Entscheidung jetzt vertagt.
von  Tobias Singer, dpa
Die Länderchefs haben in Leipzig über eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beraten (Archivbild).
Die Länderchefs haben in Leipzig über eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beraten (Archivbild). © Soeren Stache/dpa

Muss bei ARD, ZDF und Deutschlandfunk gespart werden oder nicht? Darüber haben die Länder bei der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) in Leipzig verhandelt. Wie jetzt bekannt wurde, gibt es vorerst keine Einigung zur Gebührenerhöhung. 

Aktuell liegt der monatliche Rundfunkbeitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio bei 18,36 Euro. Die neue Beitragsperiode beginnt am 1. Januar 2025. Dann müsste der Rundfunkbeitrag, den Haushalte und Firmen zahlen, gemäß einer Experten-Empfehlung von monatlich 18,36 Euro um 58 Cent auf 18,94 Euro steigen. Eine Entscheidung zu diesem Schritt haben die Ministerpräsidenten der Länder in Leipzig nun vertagt. Eine Erhöhung wird es damit vorerst zum Jahreswechsel nicht geben. Ein Ausbleiben der Gebührenerhöhung wird erhebliche Kürzungen bei den Sendern bedeuten. 

Kürzung bei den Sportrechten, weniger Spartensender

Unabhängig vom Rundfunkbeitrag hat man sich auf eine weitreichende Reform des öffentlich-Rechtlichen geeinigt. Bereits im Vorfeld haben die Medienpolitiker eine Neuordnung erarbeitet, mit der Strukturen geschaffen werden sollen, damit die Medienhäuser effizienter organisiert sind und Kosten sparen. Geplant sind zum Beispiel die Streichung von kleineren TV-Sendern, eine Reduzierung der Radioprogramme der ARD-Häuser und eine Deckelung der Ausgaben für Sportrechte.

"Bild" berichtete bereits kurz vor Bekanntwerden der Entscheidung aus der MPK, dass ARD und ZDF bei den Spartensendern wie Phoenix, ZDFneo oder KiKA sparen werden müssen. Im konkreten Fall kann es auf eine Streichung der Sender hinauslaufen. Bei den Hörfunkanstalten soll laut Bericht jeder dritte Sender wegfallen, beim Deutschlandfunk könnten Programme gestrichen werden müssen. Außerdem sollen offenbar die Gehälter der Senderchefs an die des öffentlichen Dienstes angepasst und der Anteil der Sportrechte an den Gesamtkosten eingefroren werden.

Markus Söder: Beitrag darf nicht erhöht werden

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder äußert sich auf dem Netzwerk X, ehemals Twitter, ausführlich zur Entscheidung aus der MPK. Es sei amtlich: "Es gibt jetzt keine Gebührenerhöhung!", twittert er mit Ausrufungszeichen. Natürlich würden die öffentlich-rechtlichen Anstalten einen wichtigen Auftrag erfüllen. Dafür erhielten sie aber auch Gebühren von über neun Milliarden Euro von den Bürgern, so Söder. In der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Phase müssten aber alle Maß halten, ein Verweis auf die von der Ampel verursachte Rezession fehlt ebenso nicht.

"Daher darf der Beitrag nicht erhöht werden", schlussfolgert Söder. Zuerst müsse es Reformen und Einsparungen geben. Seine Vorstellung: Dazu gehörten weniger Spartenkanäle, deutlich weniger Hörfunkprogramme und der Abbau von Doppelstrukturen. Auch inhaltlich hat der Ministerpräsident Anmerkungen. Es müsse sich "mehr auf Information und Regionales konzentriert werden." Krimis, Quiz und Shows könnten auch ohne Gebühren im Privaten laufen.

Abschließend zeigt sich Söder zufrieden: "Heute gelang ein guter Kompromiss." Die Sender sollten diesen annehmen und rasch mit den Strukturreformen beginnen.   

Anzeige für den Anbieter X über den Consent-Anbieter verweigert

Bereits im Vorfeld gab es monatelang hitzige Debatten der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten zur Entscheidung über die Höhe des Rundfunkbeitrags. Im Laufe des Freitags stimmen die Länderchefs voraussichtlich über die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ab. Die Positionen liegen hierbei weit auseinander. Das zeigte sich bereits zu Beginn des Treffens.

Bei Nicht-Einigung könnte das Bundesverfassungsgericht entscheiden

Sachsen-Anhalt und Bayern wollen keine Erhöhung – sie betonen, dass zunächst Reformen greifen müssten. Andere Länder sind für eine Anhebung, auch mit Blick auf die erst langfristigen Effekte durch Reformen und die Inflation. Finden die Länder keine Einigung, könnte der Fall vor dem Bundesverfassungsgericht landen. Das war bereits 2021 der Fall.

Zu Beginn des Treffens am Donnerstag in Leipzig sagte Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) mit Blick auf eine Einigung: "Wie wir da eine kluge gemeinsame Position finden können, das ist schon eine echte Denksportaufgabe." Einige Vertreter von Ländern mit kleinen Sendeanstalten wie dem Saarländischen Rundfunk wiesen auf die Notwendigkeit von Finanzierungsmitteln hin.

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