Rechtsaufsicht prüft Sesselmanns Demokratie-Tauglichkeit
Darin heißt es, als Landrat dürfe nicht gewählt werden, "wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintritt". Dies sei der Prüfmaßstab, sagte Schenk. In Sesselmanns Fall bestünden Zweifel, weil die Thüringer AfD vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wurde. Es handele sich um eine Einzelfallüberprüfung, das Ergebnis sei völlig offen.
Sesselmann wurde am Sonntag mit 52,8 Prozent der Stimmen bei einer Stichwahl zum ersten AfD-Landrat Deutschlands gewählt.
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