Recht auf Feinstaub-Aktionsplan

Bürger, die sich durch die Feinstaubbelastung an ihrem Wohnort gestört fühlen, können künftig dagegen vorgehen. Der Europäische Gerichtshof gab einem Münchner Recht, der den Freistaat zum Handeln verpflichten will.
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Eine Messstation zur Feinstaub-Belastung
dpa Eine Messstation zur Feinstaub-Belastung

MÜNCHEN - Bürger, die sich durch die Feinstaubbelastung an ihrem Wohnort gestört fühlen, können künftig dagegen vorgehen. Der Europäische Gerichtshof gab einem Münchner Recht, der den Freistaat zum Handeln verpflichten will.

Deutsche können künftig die Behörden dazu zwingen, einen Aktionsplan zur Verringerung der Umweltbelastung durch Feinstaub zu aufzustellen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Freitag in Luxemburg.

Das Gericht gab einem Münchner Recht, der den Freistaat Bayern dazu verpflichten will, einen solchen Aktionsplan gegen die Feinstaubbelastung am viel befahrenen Mittleren Ring der Landeshauptstadt zu erstellen.

Es sei mit dem «zwingenden Charakter» der EU-Richtlinie zur Luftreinheit unvereinbar, falls die dadurch gegebene Verpflichtung der Behörden nicht auch von betroffenen Personen geltend gemacht werden könne, entschieden die höchsten EU-Richter. Die bayerische Landesregierung hatte zuvor in einem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass nach deutschem Recht eine solche Klagemöglichkeit nicht bestehe. (dpa)

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