Rechnungshof kritisiert Vollausstattung von Altkanzler Schröder

Bereitstellung mehrerer Fahrer, Büros und Mitarbeiter: Altkanzler Gerhard Schröder genießt eine "lebenslange Vollausstattung" auf Kosten der Steuerzahler. Diese Praxis hat der Bundesrechnungshof einem Medienbericht zufolge jetzt kritisiert.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Gerhard Schröder, ehemaliger Bundeskanzler, steht vor dem Präsidentenpalast im Vorfeld einer Zeremonie für Erdogan, Präsident der Türkei.
Burhan Ozbilici/AP/dpa Gerhard Schröder, ehemaliger Bundeskanzler, steht vor dem Präsidentenpalast im Vorfeld einer Zeremonie für Erdogan, Präsident der Türkei.

Berlin - Der Bundesrechnungshof hat nach einem Medienbericht die "lebenslange Vollausstattung" früherer Bundeskanzler auf Kosten der Steuerzahler kritisiert. Die zeitlich unbefristete Bereitstellung mehrerer Fahrer, von Büros und Mitarbeitern sei grundsätzlich zu hinterfragen, zitiert die "Bild"-Zeitung (Donnerstag) aus einem Prüfbericht.

Amtsausstattung für Organisation privater Termine

Beim Umgang mit Steuergeld hätten die Alt-Kanzler zuletzt zudem "Grenzen überschritten". So hätten sie die volle Amtsausstattung für die Organisation privater Termine genutzt oder für "Lobbyarbeit für bestimmte Interessengruppen". Büro und Personal würden auch für die "Erzielung zusätzlicher Einkünfte" für "Aufsichts- und Verwaltungsratsmandate" von "jährlich mehreren hunderttausend Euro" eingesetzt.

Nach dem Tod von Helmut Schmidt (SPD) und Helmut Kohl (CDU) ist Gerhard Schröder (SPD) der einzige noch lebende Altkanzler. Er ist Aufsichtsratschef des Gas-Trassenbauers Nord Stream und des mehrheitlich russischen Staatskonzern Rosneft.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.