Rauchverbot: Karlsruhe lehnt Beschwerde ab

Das Bundesverfassungsgericht hat erstmals eine Beschwerde zum Rauchverbot abgelehnt. Es sah für den hessischen Kläger keine «schweren Nachteile». Ob das Rauchverbot verfassungsgemäß ist, wird noch entschieden.
Das Bundesverfassungsgericht hat erstmals einen Eilantrag gegen das Rauchverbot in Gaststätten abgelehnt. Das Karlsruher Gericht wies den Antrag eines Rauchers gegen das seit dem 1. Oktober für hessische Lokale geltende Nichtraucherschutzgesetz in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss ab. Inzwischen gilt in elf Bundesländern ein Rauchverbot in Gaststätten.
Ein vorläufiger Stopp des Verbots ist aus Sicht der Karlsruher Richter nicht erforderlich. Dem Mann drohten keine «schweren Nachteile», wenn er zunächst eine abschließende Entscheidung des Gerichts im Hauptsacheverfahren abwarten muss. Weil die Richter im Eilverfahren lediglich Vor- und Nachteile eines Aufschubs gegeneinander abwägen, ist damit noch keine Vorentscheidung über die Verfassungsmäßigkeit von Rauchverboten gefallen. Wann es eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren geben wird, ist offen.
Vorrangig ist, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen
Der Beschwerdeführer - starker Raucher und Stammgast in einer Gaststätte - sieht sich durch das Rauchverbot grundgesetzwidrig eingeschränkt. Die Erste Kammer des Ersten Senats stufte seine Nachteile als eher gering ein. Er sei bis zum Abschluss des Verfahrens weder generell am Rauchen noch am Besuch von Gaststätten gehindert - nur dürfe er eben nicht beim Besuch von Kneipen und Restaurants rauchen. Vorrangig ist damit aus Sicht des Gerichts vorerst die Absicht des Gesetzgebers, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Eine einstweilige Anordnung gegen das Verbot würde Nichtrauchern bis zum Abschluss des Karlsruher Verfahrens die «Entfaltungsmöglichkeit» nehmen, «ohne Gefährdung ihrer Gesundheit durch den Besuch von Gaststätten am sozialen Leben teilzunehmen». Welches Gewicht mögliche Umsatzeinbußen der Wirte haben, war laut Gericht in dieser Entscheidung nicht zu berücksichtigen. Inzwischen sind beim Bundesverfassungsgericht vier Verfassungsbeschwerden von Gastwirten sowie des Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) gegen die Rauchverbote in Baden-Württemberg, Hessen und Bayern anhängig. Seit Neujahr gelten Rauchverbote in elf Bundesländern, in den übrigen Ländern sind bis zum Sommer Verbotsregelungen geplant. (dpa)