Rauchverbot: Jetzt wird's ernst
KARLSRUHE - Es geht um nichts weniger als die bierselige Gemütlichkeit. Oder aber um die Gesundheit. Das Verfassungsgericht entscheidet über Sondergenehmigungen in Kneipen und Discos.
Am Mittwoch nimmt sich das Bundesverfassungsgericht des Problems an. Über drei von 30 Verfassungsbeschwerden wollen die Richter bis August entscheiden.
Die Beschwerden der zwei Kneipiers aus Berlin und Tübingen sowie eines Discobetreibers aus Heilbronn richten sich vor allem gegen das Fehlen von Ausnahmegenehmigungen. Ein Raucher-Séparée ist in engen Räumen nicht möglich und in Großraum-Discotheken schlichtweg untersagt. Die Gastronomen berufen sich auf den Schutz von Berufsfreiheit und Eigentum – staatliche Beschränkungen müssen demnach „verhältnismäßig“ sein.
Zweifel am generellen Rauchverbot
Möglicherweise könnten die Wirte mit ihrer Beschwerde erfolgreich sein: Schon vorab ließen die Karlsruher Richter ihre Zweifel am generellen Rauchverbot erkennen, speziell in Großraum-Discos. Gastronomen können belegen, dass durch abgetrennte Räume Nichtraucher nicht vom Qualm belästigt werden.
Doch für die Richter wird es vor allem auch ein Krieg mit Statistiken und Zahlen sein. Ein Branchenbericht belegte vor wenigen Tagen, dass Kneipiers und Barbesitzer bis zu 20 Prozent Einnahmeeinbußen verzeichnen. Zu weniger drastischen Zahlen kommt das Statistische Bundesamt: In Kneipen mit Rauchverbot ging der Umsatz zwar um 14 Prozent zurück.
Doch auch dort, wo noch gequalmt werden durfte, sank der Umsatz um neun Prozent (AZ berichtete). Und das Deutsche Krebsforschungszentrum teilte sogar mit, anfängliche Verluste wurden durch neue Nichtraucher- Kunden ausgeglichen.