Rauchloser Glimmstengel an Schulen ok? Gericht entscheidet

Die E-Zigarette fällt nicht unter das Nichtraucher- und Schulgesetz - so zumindest die Meinung eines Lehrers aus Marburg. Jetzt entscheidet das Verwaltungsgericht Gießen.
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Die E-Zigarette fällt nicht unter das Nichtraucher- und Schulgesetz - so zumindest die Meinung eines Lehrers aus Marburg. Der möchte sich den Nikotingenuss an seinem Arbeitsplatz nicht verbieten lassen. Jetzt entscheidet das Verwaltungsgericht Gießen.

Marburg/Gießen - In einem ungewöhnlichen Rechtsstreit um E-Zigaretten muss das Verwaltungsgericht Gießen am Mittwoch über ein Verbot der rauchlosen Glimmstängel auf Schulhöfen entscheiden. Ein Marburger Lehrer will sich mit der Klage über die Anweisung seines Schulleiters hinwegsetzen.

Dieser hatte ihm verboten, seinen Zigarettenersatz auf dem Schulhof zu zeigen oder zu "rauchen" und dabei auf das Nichtraucher- und das Schulgesetz verwiesen. Nach Überzeugung des Lehrers fällt die E-Zigarette dagegen nicht unter das Gesetz. Nichtraucher werden seiner Ansicht nach nicht so stark beeinträchtigt wie bei einer normalen Zigarette.

Nach Gerichtsangaben soll am Mittwoch bereits eine Entscheidung fallen.

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