Rabbiner lehnt Kompromisse bei Beschneidungen ab

Trotz einer Strafanzeige will der 64-jährige Rabbiner David Goldberg im oberfränkischen Hof weiterhin Jungen ohne Betäubung beschneiden.
von  dpa

Trotz einer Strafanzeige will der 64-jährige Rabbiner David Goldberg im oberfränkischen Hof weiterhin Jungen ohne Betäubung beschneiden.

Hof - Ein Rabbiner im oberfränkischen Hof will trotz einer Strafanzeige gegen ihn auch weiterhin Jungen ohne Betäubung beschneiden. "Bislang gibt es kein Gesetz, das die Beschneidung verbietet", sagte der 64-jährige David Goldberg der Nachrichtenagentur dpa.

Es gebe nur ein Urteil des Landgerichts Köln, das die religiös motivierte Beschneidung eines Jungen als strafbare Körperverletzung bewertete.

Ein Arzt aus dem hessischen Gießen hat den jüdischen Geistlichen bei der Staatsanwaltschaft Hof angezeigt. Die Ermittler prüften derzeit die "strafrechtliche Relevanz" der Anzeige, sagte ein Sprecher der Anklagebehörde.

Goldberg führt nach eigenen Angaben bis zu 30 Beschneidungen im Jahr an Kleinkindern durch und zieht auf Wunsch auch einen Arzt hinzu. Eine Betäubung der Kleinkinder lehnt er ab. Dies sei viel schädlicher, betonte er und fügte hinzu: "Die Kinder schlafen nach dem Eingriff immer wenige Minuten später friedlich ein.

Goldberg kündigte an, seinen Fall mit dem Zentralrat der Juden in Deutschland zu besprechen. In der Anzeige wird ihm unter anderem vorgeworfen, auf seiner Internetseite dazu einzuladen, "medizinisch nicht indizierte operative Genitaloperationen an nicht einwilligungsfähigen Säuglingen" vorzunehmen. Hinter der Strafanzeige wegen Misshandlung und schwerer Körperverletzung vermutet der Rabbiner antisemitische Motive. Anders könne er sich das nicht erklären, sagte er.

Der Gießener Arzt Sebastian Guevara Kamm wies diesen Vorwurf als "üblichen Reflex" zurück. "Ich sehe mich dem Schutz der Kinder verpflichtet, und das gilt nicht nur gegenüber rituellen Beschneidern, sondern auch gegenüber ärztlichen Kollegen", betonte er auf Anfrage. Goldberg habe weder eine Zulassung als Arzt noch hinreichende medizinische Kenntnisse. Zudem führe er die Eingriffe an medizinisch ungeeigneten, unsterilen Plätzen durch.

Der Bundestag hatte im Juli mit breiter Mehrheit eine Resolution zur Legalisierung religiöser Beschneidungen verabschiedet. Die Abgeordneten sprachen sich dafür aus, "dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist". Das Bundesjustizministerium will bald einen Gesetzentwurf vorlegen.

Der israelische Oberrabbiner Yona Metzger hatte am Dienstag die Möglichkeit einer medizinischen Fortbildung für jüdische Beschneider betont. Zugleich sprach er sich gegen Betäubungen vor einer Beschneidung aus - und dagegen, die Aufgabe generell Ärzten zu geben.

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