Prozess um Nachtflugverbot in Frankfurt beginnt
Leipzig/Frankfurt - Lärm und Nachtflüge am Frankfurter Flughafen beschäftigen von heute an das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Der vierte Senat prüft in mündlicher Verhandlung die Planfeststellung des Landes Hessen zum Ausbau des größten deutschen Flughafens.
Die neue Landebahn war im Oktober in Betrieb gegangen. Wichtigster Streitpunkt vor Gericht ist die Regelung der Nachtflüge, von denen das Land Hessen mit seinem Beschluss vom Dezember 2007 im Schnitt 150 pro Nacht erlaubt hatte. Davon dürften durchschnittlich 17 zwischen 23.00 und 5.00 Uhr stattfinden, was gegen frühere Absprachen in der Vermittlungsphase (Mediation) zum Ausbau verstößt.
Die vierte Piste hat im Rhein-Main-Gebiet heftige Proteste gegen zusätzlichen Fluglärm und andere Beeinträchtigungen ausgelöst. Derzeit herrscht in Frankfurt ein vorläufiges Nachtflugverbot, das der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) bis zur endgültigen Klärung verhängt hat. Ein Urteil wird das Bundesverwaltungsgericht voraussichtlich in einigen Wochen verkünden.
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