Prozess um Entschädigung von Kundus-Opfern

Das Bonner Landgericht will heute eine Entscheidung im Prozess um Entschädigungen für Opfer des Bombardements von Kundus in Afghanistan verkünden.
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Das Bonner Landgericht will heute eine Entscheidung im Prozess um Entschädigungen für Opfer des Bombardements von Kundus in Afghanistan verkünden.

Bonn - Der Luftangriff auf zwei von Taliban-Kämpfern gekaperte Tankwagen war vor mehr als vier Jahren von einem Bundeswehr-Kommandanten angeordnet worden. Dabei kamen etwa 100 Menschen ums Leben, darunter viele Zivilisten. In dem Zivilprozess geht es erstmals um Schadenersatzklagen von Hinterbliebenen afghanischer Zivilopfer gegen die Bundesrepublik Deutschland. Entweder wird die Beweisaufnahme fortgeführt - oder die Klagen werden in einem Urteil doch noch abgewiesen.

Beim Prozessauftakt im März war das Gericht nicht dem Antrag der Bundesrepublik gefolgt, die Klagen abzuweisen. Inzwischen haben die Richter zur Aufklärung des Angriffs auch Videomaterial aus US-Kampfjets begutachtet und Funkgespräche der deutschen Seite mit den US-Piloten ausgewertet, die den Angriff am 4. September 2009 flogen.

Das Gericht hat bisher auch anhand von Infrarot-Aufnahmen vom Geschehen bei den bombardierten Tanklastwagen nicht klären können, ob der damals zuständige Bundeswehr-Kommandeur Georg Klein hätte davon ausgehen können, dass viele Zivilisten vor Ort waren. Erst wenn ein schuldhafter Verstoß von Klein gegen Amtsverpflichtungen zum Schutz der Zivilbevölkerung nachweisbar ist, könnte sich eine Haftung der Bundesrepublik ergeben. Zwei Hinterbliebene fordern in dem Verfahren vom Bund eine weit höhere Entschädigung als bisher freiwillig schon geleistet.

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