Prozess um die Kirchensteuer

Der Fall des Freiburger "Kirchensteuer-Rebellen" Hartmut Zapp, über die Zulässigkeit eines Austritts nur aus der Kirchensteuer hat am Mittwoch begonnen.
dpa |
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Leipzig - Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat ein Prozess um die Zulässigkeit eines Austritts nur aus der Kirchensteuer begonnen. Verhandelt wird der Fall des Freiburger "Kirchensteuer-Rebellen" Hartmut Zapp.

Er hatte 2007 erklärt, aus der Kirche als "Körperschaft des öffentlichen Rechts" auszutreten, und keine Steuern mehr bezahlt. Trotzdem sieht er sich weiter als gläubiges Mitglied der katholischen Kirche. Für die Kirche ist das ein Ding der Unmöglichkeit - das stellte die Bischofskonferenz erst vorige Woche in einem Dekret unmissverständlich klar.

"Du kannst nicht aus der Organisation Kirche austreten und weiter zur geistlichen Gemeinschaft dazugehören", sagte der Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz, Hans Langendörfer, im ARD-"Morgenmagazin". Durch die Kirchensteuer könnten die Katholiken einen zusätzlichen Beitrag zum Gemeinwesen leisten, zum Beispiel für soziale Einrichtungen. Die Steuer sichert den Kirchen jedes Jahr Milliardeneinnahmen.

Nun müssen die obersten Verwaltungsrichter entscheiden, ob ein bloßer Abschied von der Kirchensteuer in Deutschland rechtlich zulässig ist. Dem Urteil kommt eine grundsätzliche Bedeutung zu. Es wird noch im Laufe des Tages erwartet.

(Az.: BVerwG 6 C 7.12)

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