Prozess gegen Holocaust-Leugner Williamson am Papst-Geburtstag

Der Prozess gegen den Pius-Bischof Richard Williams beginnt am 16. April, dem Geburtstag des Papstes. Williams muss sich für seine Holocaust-Leugnung verantworten. Er selbst wird zum Prozess nicht erscheinen.
von  Abendzeitung
Der umstrittene Bischof Richard Williams steht am Freitag in Regensburg vor Gericht.
Der umstrittene Bischof Richard Williams steht am Freitag in Regensburg vor Gericht. © AP

REGENSBURG/STUTTGART - Der Prozess gegen den Pius-Bischof Richard Williams beginnt am 16. April, dem Geburtstag des Papstes. Williams muss sich für seine Holocaust-Leugnung verantworten. Er selbst wird zum Prozess nicht erscheinen.

Auch wenn es nach Gerichtsangaben Zufall ist, der Zeitpunkt des Prozesses könnte symbolträchtiger kaum sein: Ausgerechnet am 83. Geburtstag von Benedikt XVI. und drei Tage vor dem fünften Jahrestag der Papst-Wahl wird dem britischen Traditionalistenbischof Richard Williamson in Regensburg der Prozess wegen seiner Holocaust-Leugnung gemacht. Im vergangenen Jahr war der Papst wegen der Aufhebung der Exkommunikation Williamsons und der anderen drei Bischöfe der Piusbruderschaft scharf kritisiert worden. Entsprechend groß ist das Medieninteresse: Rund 40 Journalisten haben sich beim Regensburger Amtsgericht für den Prozess angemeldet.

Williamson hatte im November 2008 am Rande einer Diakonweihe im Priesterseminar der Piusbrüder im oberpfälzischen Zaitzkofen einem schwedischen Fernsehteam ein Interview gegeben, in dem er den Holocaust leugnete. Der Bischof behauptete, die historische Evidenz spreche gegen die Existenz von Gaskammern zur NS-Zeit. Auch seien nicht sechs Millionen Juden, sondern 200 000 bis 300 000 von den Nazis ermordet worden.

Das Interview wurde erst im Januar 2009 im Zusammenhang mit der Aufhebung der Exkommunikation der vier Traditionalistenbischöfe bekannt, löste einen Sturm der Entrüstung aus und setzte Benedikt XVI. unter großen Druck. Der Papst räumte daraufhin in einem ungewöhnlichen Brief an die katholischen Bischöfe „Pannen“ bei der Aufhebung der Exkommunikation ein und kündigte Konsequenzen im Vatikan an. Zugleich warb er um Verständnis für seinen „leisen Gestus der Barmherzigkeit“ und verteidigte sein Bestreben, die Piusbrüder wieder in die Kirche zurückzuholen.

Ungeachtet aller Kritik nahm der Vatikan am 26. Oktober offiziell theologische Gespräche mit der Piusbruderschaft auf. Just am selben Tag wurde Williamson vom Amtsgericht Regensburg ein Strafbefehl wegen Volksverhetzung zugestellt: Gegen den Bischof wurde eine Geldstrafe von insgesamt 12 000 Euro verhängt. Da Williamson dagegen Einspruch einlegte, kommt es nun zur Hauptverhandlung.

Das Strafgesetzbuch sieht bei Leugnung oder Verharmlosung der Verbrechen der Nationalsozialisten eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor. Das Amtsgericht ordnete zwar das Erscheinen des Bischofs an, wurde aber von dessen Verteidigung darüber informiert, dass Williamson nicht kommen werde. Auf den Prozess hat dies keine Auswirkungen: „Die Verhandlung findet statt“, versichert ein Gerichtssprecher. Und auch für Williamson selbst habe sein Fernbleiben „keine Konsequenzen“. Der Prozess, bei dem neben den schwedischen Journalisten ein Polizist aussagen soll, ist bislang lediglich auf einen Tag angesetzt.

Für Williamsons Anhänger steht fest, dass es sich um einen „Show-Prozess“ handelt. Sie werfen der deutschen Justiz in Internetbeiträgen vor, ihre Entscheidung längst gefällt zu haben. Um „Seiner Lordschaft“ beizustehen, haben die Williamson-Fans daher eine Gebetsoffensive gestartet, über die sie sich in Internetforen eifrig austauschen.

Die Piusbruderschaft ist dagegen längst auf Abstand zu ihrem Bischof gegangen. Er wurde im vergangenen Jahr seiner Ämter enthoben und lebt seither in London. Der Sprecher des deutschen Distrikts, Andreas Steiner, betonte am Mittwoch, die Bruderschaft in Deutschland habe sich bereits vor einem Jahr „unmissverständlich von den Aussagen von Bischof Williamson distanziert“. Die Piusbrüder bitten laut Steiner daher „mit Nachdruck darum, dass die stets wiederkehrende Verknüpfung der Aussagen des Bischofs mit der Haltung der Priesterbruderschaft St. Pius X. beendet wird“. Diese „unzulässige Verallgemeinerung“ sei „irreführend“.

ddp

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