Prognose: 500.000 Syrer kommen über Familiennachzug
Berlin – Seit das Asylpaket II im März 2016 in Kraft getreten ist, wurde der sogenannte Familiennachzug Geflüchteter größtenteils ausgesetzt. Erst nach Ablauf von zwei Jahren soll es ihnen gestattet sein, ihre Familien aus Krisengebieten nachzuholen. Diese Wartezeit wurde primär deshalb eingeführt, damit zuvor über den Asylantrag entschieden werden kann. Sofern ein Antrag abgelehnt wird, muss der Familiennachzug nicht durchgeführt werden - und somit später auch nur eine Person statt einer ganzen Familie ausgewiesen oder abgeschoben werden.
Im März 2018 läuft diese Zweijahresfrist für die ersten betroffenen Flüchtlinge – die allermeisten von ihnen Syrer – aus und sie können Anträge auf Familiennachzug stellen. Bundestagsvizepräsident Johannes Singhammer von der CSU erläuterte dazu in der Welt: "Das Bundesinnenministerium hat Prognosen bestätigt, dass pro Syrer etwa 0,9 bis 1,2 Familienangehörige nachziehen werden. Angesichts der mittlerweile rund 500.000 Syrer muss sich die Gesellschaft mittelfristig auf die Integration einer halben Million weiterer Syrer durch den Familiennachzug einstellen."
Angesichts dieser Zahl schlägt Singhammer vor, die Aussetzung des Familiennachzugs über den März 2018 hinaus auszudehnen "bis die Kommunen Kitaplätze, Schulen, bezahlbaren Wohnraum und Altenheimplätze für die nachziehenden Familienangehörigen vorrätig haben".
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