Post statt Wahlurne: So funktioniert Briefwahl bei der Bundestagswahl 2017

Die ersten Unterlagen sind schon unterwegs. Wer daheim sein Kreuz machen kann und wo es die Formulare gibt.
von  Rosemarie Vielreicher
"Falls am Wahltag etwas dazwischenkommt“: So wirbt die CDU aktuell für die Stimmabgabe per Post.
"Falls am Wahltag etwas dazwischenkommt“: So wirbt die CDU aktuell für die Stimmabgabe per Post. © dpa

Noch vor 60 Jahren stimmten gerade einmal 4,9 Prozent bei der Bundestagswahl per Brief ab. 2013 waren es schon 24,3 Prozent. Und 2017 könnten es noch mehr werden.

Die CDU jedenfalls wirbt derzeit für die Briefwahl, die noch vor ein paar Jahren gut begründet werden musste. "Der Gang ins Wahllokal am Sonntag ist eben nicht mehr überall ein liebgewonnenes, gepflegtes Ritual", sagte CDU-Generalsekretär Peter Tauber dazu am Montag in Berlin.

Laut Kreisverwaltungsreferat (KVR) werden die ersten Briefwahlunterlagen in München seit dem 14. August verschickt. Aber wie funktioniert das mit der Wahl per Post eigentlich? Wer darf’s? Und wie kommt man an die Unterlagen?

Wer kann per Post abstimmen?

Bis 2008 mussten Briefwähler einen wichtigen Grund angeben, warum sie nicht persönlich zur Wahlurne gehen konnten. Das ist seit den Bundestags- und Europawahlen 2009 vorbei.

Das heißt: Alle Wahlberechtigten können ohne Begründung per Briefwahl abstimmen, wenn sie den Wahlschein und damit die Briefwahlunterlagen beantragt haben.

Wie komme ich an die Briefwahlunterlagen?

Es gibt mehrere Möglichkeiten: Vier bis sechs Wochen vor der Wahl wird von der zuständigen Behörde des Hauptwohnortes die Wahlbenachrichtigung verschickt. Auf der Rückseite ist ein Vordruck, den man ausgefüllt zurücksenden kann. Wenige Tage später bekommt man den Wahlschein und die Wahlunterlagen per Post zugeschickt.

Und sonst?

Man kann den Antrag auch online stellen. Das ist aber laut KVR nur bis Mittwoch, 20. September, um 11.30 Uhr möglich. Zudem bekommt man die Unterlagen auch persönlich (ab 4. bis 22. September beim KVR oder in einer der fünf Bezirksinspektionen) oder schriftlich (formloses Schreiben, per E-Mail oder per Fax). Dabei müssen immer folgende Angaben gemacht werden: Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift und Versandanschrift. Telefonisch ist der Antrag nicht möglich.

Kann ich die Unterlagen auch für eine dritte Person beantragen?

Dafür ist eine schriftliche Vollmacht nötig. Der Antrag ist in diesem Fall nur schriftlich oder persönlich, aber nicht elektronisch möglich.

Bis wann muss der Antrag spätestens eingegangen sein?

Laut Bundeswahlleiter können die Unterlagen bis zum Freitag vor der Wahl (22. September) bis 18 Uhr beantragt werden.

Und bis wann müssen die Stimmzettel zurückgeschickt werden?

Die Unterlagen müssen spätestens am Wahlsonntag (24. September) um 18 Uhr vorliegen. Der Ratschlag des Bundeswahlleiters: "Bei Übersendung per Post sollten Sie den Wahlbrief in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Wahl absenden."

Wie funktioniert die Briefwahl?

Man kreuzt die Erst- und/oder Zweitstimme auf dem Stimmzettel an und legt diesen anschließend in den Stimmzettelumschlag (blaues Kuvert). Dieser wird zugeklebt. Zusammen mit der eidesstattlichen Versicherung zur Briefwahl (mit Ort, Datum und Unterschrift) auf dem Wahlschein kommt der blaue Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag. Das rote Kuvert kommt in die Post oder direkt an die auf dem Umschlag angegebene Adresse.

Muss man den Brief frankieren?

Innerhalb Deutschlands nicht. Schickt man die Unterlagen aus dem Ausland, muss der Brief ausreichend frankiert werden. Die Kosten trägt in diesem Fall der Wähler.

Wann ist die Briefwahl unzulässig?

Zum Beispiel, wenn der Brief nicht rechtzeitig eingegangen ist. Oder auch, wenn Teile fehlen (etwa der Wahlschein). Genauso sind die Unterlagen ungültig, wenn der Umschlag mit den Stimmzetteln nicht verschlossen ist oder die "Versicherung an Eides statt zur Briefwahl" nicht unterschrieben wurde.

Den Online-Antrag für Münchner gibts hier.

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