Plagiats-Affäre Schavan: Ein schwieriger Fall
"Ist der Titel weg, muss sie gehen. Kann sie ihn behalten, darf sie bleiben." AZ-Redakteurin Anja Timmermann über die Plagiats-Affäre um Annette Schavan.
München - Jetzt wird es eng für Annette Schavan. Das Verfahren zur Aberkennung des Doktortitels ist ein Schritt, den die Vertraute der Kanzlerin nicht mehr so einfach abtun kann wie Vorwürfe aus dem Internet.
Ein schwieriger Fall. Für sie spricht die lange Zeit: Annette Schavan hat ihre Doktorarbeit vor über 30 Jahren abgegeben. Jede Straftat – bis auf Mord – wäre verjährt. Für sie spricht auch, dass die Abschreiberei längst nicht so systematisch und gravierend war wie in den anderen Fällen. Gegen sie spricht aber ihr harsches Verdikt damals im Fall Guttenberg:
Sie würde sich „nicht nur heimlich schämen“ – eine Messlatte, die sie auch an sich selbst anlegen muss. Gegen sie spricht auch, dass Deutschland keine Forschungsministerin haben kann, der der Doktortitel wegen Schummelei aberkannt worden ist. Ein Polizist, der vor 30 Jahren seine Lateinnote aufgehübscht hat, kann sicher noch erfolgreich ermitteln. Vielleicht könnte auch eine, sagen wir, Verkehrsministerin im Amt bleiben, die früher mal schlampig zitiert hat. Aber ausgerechnet die Bildungsministerin darf nicht bei wissenschaftlichen Arbeiten gemogelt haben.
Ob sie das getan hat, wie viel davon Hudelei und wie viel kriminelle Energie war, ist aktuell schwer einschätzbar. Deswegen wäre es wirklich sinnvoll, das im Rahmen des Verfahrens durch ein unabhängiges Gutachten zu klären. Und die Entscheidung davon abhängig zu machen: Ist der Titel weg, muss sie gehen. Kann sie ihn behalten, darf sie bleiben.
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