Pensionsalter für Bayerns Bürgermeister bestätigt

Hauptamtliche Bürgermeister und Landräte dürfen in Bayern auch künftig mit Erreichen des Pensionsalters nicht mehr zur Wahl antreten.
dpa |
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Hauptamtliche Bürgermeister und Landräte dürfen in Bayern auch künftig mit Erreichen des Pensionsalters nicht mehr zur Wahl antreten.

München - Der Bayerische Verfassungsgerichtshof verwarf in München eine Klage gegen die geltende Regelung.Bayerns höchste Richter entschieden, dass die hauptberuflichen Rathauschefs und Landräte wie schon bisher nicht mehr kandidieren dürfen, wenn sie das Rentenalter erreicht haben. Der mit 74 Jahren älteste Landtagsabgeordnete Peter Paul Gantzer (SPD) hatte die Altersgrenze zu Fall bringen wollen.

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