Parteienfinanzierung: Der NPD wird der Geldhahn zugedreht
Minister de Maizière leitet ein Verfahren zum Stopp der Finanzierung der Rechtsextremen ein.
Berlin - Die Große Koalition will noch vor der Bundestagswahl der rechtsextremen NPD bei der Parteienfinanzierung aus Steuermitteln den Geldhahn zudrehen. Nach einem Vorstoß aller Bundesländer hat Innenminister Thomas de Maizière (CDU) am Freitag ein Verfahren eingeleitet, mit dem der NPD der Zugriff auf staatliches Geld entzogen werden soll.
Eine als verfassungsfeindlich eingestufte Partei weiter mit Steuermitteln zu unterstützen, ist nach den Worten de Maizières "ein Zustand, der nur schwer erträglich ist". Um die NPD von staatlichen Geldern auszuschließen, ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat notwendig.
Zuvor hatten alle 16 Bundesländer einstimmig einen Ausschluss von Parteien mit verfassungsfeindlichen Zielen von der Parteienfinanzierung und sonstigen Leistungen gefordert. Sie griffen damit einen Weg auf, den das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe aufgezeigt hatte. Auch aus dem Bundestag kamen bereits positive Signale für die Länderinitiative.
Das Bundesverfassungsgericht hatte sich Mitte Januar zwar gegen ein von den Ländern angestrebtes Verbot der NPD ausgesprochen. Die Partei sei verfassungsfeindlich, aber auch zu unbedeutend, um sie aufzulösen, hatten die Richter erklärt. Sie wiesen jedoch auf "andere Reaktionsmöglichkeiten" hin wie eben den Entzug der Parteienfinanzierung.
Für Aufsehen hatte jüngst die hessische Stadt Büdingen gesorgt. Sie hatte Ende Januar in einem bundesweit wohl einmaligen Schritt verfügt, dass "Fraktionen aus Vertretern erkennbar verfassungsfeindlicher Parteien oder Vereinigungen" von den Zahlungen ausgenommen sein sollen. Die NPD klagte daraufhin erfolgreich vor Gericht gegen die hessische Kommune.
Doch der Sieg vor Gericht hilft der NPD nicht weiter. Dass das jetzt von Innenminister Thomas de Maizière angestoßene Verfahren durchgeht, gilt als so gut wie sicher.
Hintergrund: Wie viel Parteien bekommen
Parteien bekommen staatliche Unterstützung, wenn sie bei der jüngsten Bundestags- oder Europawahl mindestens 0,5 Prozent oder bei einer Landtagswahl 1,0 Prozent der Stimmen erhalten haben. Für jede ihrer ersten vier Millionen Stimmen ist es ein Euro, für jedes weitere Votum werden 83 Cent fällig.
Lesen Sie zu diesem Thema auch den AZ-Kommentar: Ende einer Perversität