Parteiausschluss von früherem AfD-Landeschef bestätigt

Das AfD-Schiedsgericht im Nordosten hat getagt und den Ausschluss des ehemaligen Landesvorsitzenden Augustin bestätigt. Doch es ist kaum zu erwarten, dass nun in der Partei Ruhe einkehrt.
dpa |
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Das Landesschiedsgericht der AfD hat den Parteiausschluss von Dennis Augustin bestätigt.
Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa/dpa Das Landesschiedsgericht der AfD hat den Parteiausschluss von Dennis Augustin bestätigt.

Neubrandenburg - Der frühere AfD-Landesvorsitzende von Mecklenburg-Vorpommern, Dennis Augustin, bleibt nach einer Entscheidung des Landesschiedsgerichts aus der Partei ausgeschlossen.

Das Schiedsgremium der Landespartei habe bestätigt, dass Augustins Parteieintritt nichtig sei, weil er eine Mitgliedschaft in einer auf der AfD-Unvereinbarkeitsliste stehenden Organisation verschwiegen habe, teilte die Partei nach der Sitzung des Schiedsgerichts in Neubrandenburg mit. Danach soll Augustin Mitglied der NPD-Jugendorganisation Junge Nationaldemokraten gewesen sein.

Er war im Juli ausgeschlossen worden. Augustin kann gegen das Urteil beim Bundesschiedsgericht der Partei Einspruch einlegen.

Wie der AfD-Landtagsabgeordnete Ralph Weber als Leiter der Schiedsgerichtssitzung der Deutschen Presse-Agentur berichtete, seien zwei Zeugen nicht erschienen. Nach Beendigung der Sitzung sei dann eine Mail eingegangen, in der einer der Zeugen detailliert geschildert habe, dass Augustin nicht JN-Mitglied gewesen sei. Er, Weber, habe wegen bestehender Zweifel darauf plädiert, eine neue Sitzung zu terminieren und die Zeugen erneut zu laden. Dies sei abgelehnt und Augustins Ausschluss bestätigt worden. Er sei daraufhin vom Vorsitz des Gerichts zurückgetreten.

Das Schiedsgerichtsmitglied Horst Förster vermutete ein abgestimmtes Verhalten der Zeugen. "Es war wichtig, dass sich das Schiedsgericht nicht an der Nase herumführen lässt", sagte er der dpa.

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