Partei stellt Befangenheitsanträge gegen zwei Richter

Es ist der zweite Anlauf vor dem Bundesverfassungsgericht, um die Verfassungsfeindlichkeit der NPD höchst-richterlich feststellen zu lassen. Doch zu Prozessbeginn hat die Partei einen Befangenheitsantrag gegen zwei Richter gestellt - einer ist ein ehemaliger Ministerpräsident.
von  dpa/az
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, Peter Müller (l-r), Andreas Voßkuhle (Vorsitz), Herbert Landau, und Monika Hermanns, eröffnet am Dienstag die mündliche Verhandlung über ein Verbot der rechtsextremen NPD. Den Verbotsantrag hat der Bundesrat gestellt.
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, Peter Müller (l-r), Andreas Voßkuhle (Vorsitz), Herbert Landau, und Monika Hermanns, eröffnet am Dienstag die mündliche Verhandlung über ein Verbot der rechtsextremen NPD. Den Verbotsantrag hat der Bundesrat gestellt. © dpa

Karlsruhe - Die NPD hat zum Auftakt des Verbotsverfahrens gegen die rechtsextreme Partei am Bundesverfassungsgericht zwei Richter des Zweiten Senats als befangen abgelehnt. Die Anträge richten sich gegen den zuständigen Berichterstatter Peter Müller und gegen Richter Peter Huber.

Der CDU-Mann Huber habe sich in seiner Zeit als thüringischer Innenminister von November 2009 bis November 2010 mehrfach für ein Verbot der NPD ausgesprochen und einen Ausschluss aus der Parteienfinanzierung gefordert, trug NPD-Anwalt Peter Richter zu Beginn der Verhandlung vor. Als Beleg zitierte er aus einer Broschüre, deren Vorwort Huber damals verfasst habe.

 

Als Ministerpräsident negativ gegenüber NPD geäußert

 

Müller wiederum habe sich in seiner Zeit als saarländischer CDU-Ministerpräsident von 1999 bis 2011 mehrfach negativ und abwertend über die NPD geäußert. Er habe zwar nicht so offen für ein Verbot plädiert wie Huber, trotzdem gebe es keine Zweifel, dass er die Partei für verfassungsfeindlich halte und sie ablehne.

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NPD-Anwalt Richter machte außerdem geltend, dass Müller und Huber in ihren Ämtern direkte Vorgesetzte der Verfassungsschutzbehörden ihrer Länder gewesen seien. In der für das Verfahren entscheidenden Frage der V-Leute könnten sie daher womöglich eine Offenlegung der Akten verhindern, um ein Versagen ihrer Behörden zu verheimlichen.

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Die NPD rügte außerdem die Besetzung des Senats. Die Richter Doris König und Ulrich Maidowski seien von dem Verfahren auszuschließen, weil sie erst seit Sommer 2014 Verfassungsrichter seien und damit unzulässigerweise nach den ersten Beratungen der Sache hinzugezogen worden seien. Weitere Richter des ersten und zweiten Senats seien auf verfassungsrechtlich unzulässige Weise ins Amt gelangt, weil sie nicht durch das Plenum des Deutschen Bundestags, sondern durch den Richterwahlausschuss gewählt worden seien.

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