Pardon, aber wer regiert gerade eigentlich Deutschland?

Die Jamaika-Gespräche können lange dauern. Stellt sich die Frage, wer im Staat die Macht hat.
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Entspannt: Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesaußenminister Sigmar Gabriel am vergangenen Mittwoch.
Wolfgang Kumm/dpa Entspannt: Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesaußenminister Sigmar Gabriel am vergangenen Mittwoch.

Die Jamaika-Gespräche können lange dauern. Stellt sich die Frage, wer im Staat die Macht hat.

Wenn der neu gewählte Bundestag am Dienstag zu seiner ersten Sitzung zusammentritt, beginnt die neue Wahlperiode. Damit endet offiziell auch die Amtszeit von Kanzlerin Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihrer Minister.

Dennoch bleiben Merkel und Co. im Amt - geschäftsführend. Im Grundgesetz heißt es: "Auf Ersuchen des Bundespräsidenten ist der Bundeskanzler, auf Ersuchen des Bundeskanzlers oder des Bundespräsidenten ein Bundesminister verpflichtet, die Geschäfte bis zur Ernennung seines Nachfolgers weiterzuführen."

Da die mögliche Bildung eines Jamaika-Bündnisses Monate dauern könnte, sind Regierung und Parlament zu mancher Notlösung gezwungen. So beschloss die Bundesregierung am Mittwoch die Verlängerung von gleich sieben Auslandseinsätzen der Bundeswehr - allerdings nur um je drei Monate. Damit soll die Zeit bis zur Regierungsbildung überbrückt werden. Erst danach soll der Bundestag über die eigentliche Verlängerung - in der Regel um ein Jahr - und über mögliche Änderungen bei Truppenstärke oder Auftrag entscheiden.

Grundsätzlich gilt bei der personellen Zusammensetzung der geschäftsführenden Bundesregierung der Status quo. Nicht besetzte Ministerien können nur von Regierungsmitgliedern übernommen werden. Werden Minister entlassen, werden andere Ressortchefs beauftragt, das verwaiste Ministerium geschäftsführend ebenfalls zu leiten.

Die geschäftsführende Regierung besitzt nach Darstellung des Bundestags grundsätzlich dieselben Befugnisse wie eine "reguläre" Regierung. Ihr Handlungsspielraum sei nicht auf die "laufenden Geschäfte" beschränkt, schreiben Bundestagsexperten. Juristen verweisen aber darauf, dass der Übergangscharakter der Regierung größtmögliche politische Zurückhaltung gebiete.

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