Pannenserie bei Neonazi-Fahndung

Die Pannenserie bei den Ermittlungen zu den Neonazi-Morden setzt sich fort: In Niedersachsen wurde der als mutmaßlicher Komplize festgenommene Holger G. bereits 1999 als möglicher Terrorhelfer observiert.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Berlin/Hannover/Karlsruhe - Der Fall wurde aber nicht weiterverfolgt. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) will jetzt gefährliche Neonazis in einem neuen Zentralregister erfassen. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und Datenschützer sind skeptisch.

Innenministerium und Verfassungsschutz in Niedersachsen räumten am Mittwoch schwere Versäumnisse ein. Erkenntnisse über Holger G. seien nicht dauerhaft gespeichert und das Landeskriminalamt nicht eingeschaltet worden, sagte Verfassungsschutzpräsident Hans Wargel in Hannover. Fälschlicherweise sei der heute 37-jährige lediglich als Mitläufer eingestuft worden. Innenminister Uwe Schünemann (CDU) sagte: "Hier drängen sich einige Fragen auf, warum beim Begriff Rechtsterrorismus nicht alle Alarmglocken angegangen sind.",

Holger G. sitzt derzeit in Untersuchungshaft. Er wurde am Sonntag festgenommen. Er soll dem mutmaßlichen Terroristen Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe 2007 seinen Führerschein und vor etwa vier Monaten seinen Reisepass zur Verfügung gestellt und mehrfach Wohnmobile für das Trio angemietet haben. Ob eine weitere Überwachung nach 1999 das Trio hätte auffliegen lassen und die Mordserie stoppen können, ist unklar. Mundlos und Böhnhardt sind mittlerweile tot, sie haben sich laut Polizei selbst umgebracht. Zschäpe sitzt in Untersuchungshaft. Ob sie am Mittwoch aussagte, war unklar. "Wir geben zu keinerlei Details irgendeinen Kommentar", sagte ein Sprecher der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe.

Die Bundesanwaltschaft hat bislang keine Hinweise darauf, dass die mutmaßlichen Neonazi-Terroristen des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) Verbindungen zum Thüringer Verfassungsschutz hatten. "Uns liegen keine Anhaltspunkte vor, die diese Behauptung stützten könnten", sagte der amtierende Generalbundesanwalt Rainer Griesbaum der Zeitung "Badische Neueste Nachrichten".

Die Ermittler gehen nach Angaben von Griesbaum bislang davon aus, dass die Terrorgruppe nur aus drei Menschen bestand: Mundlos und Böhnhardt, die sich vor knapp zwei Wochen nach Ermittlerangaben erschossen haben, und Zschäpe, die als Schlüsselfigur gilt. Holger G, gegen den Haftbefehl erlassen worden sei, gelte als Unterstützer. "Wir widmen uns aber auch weiterhin intensiv dem Umfeld des Trios", sagte Griesbaum.

Auch werde untersucht, ob dem Trio weitere Taten zur Last gelegt werden müssten, darunter das Attentat auf den damaligen Passauer Polizeichef Alois Mannichl. Er war im Dezember 2008 in seiner Wohnung niedergestochen worden. "Selbstverständlich gehen wir allen greifbaren Hinweisen nach. Einen Zusammenhang mit dem Fall Mannichl vermag ich allerdings bislang nicht zu erkennen."

Innenminister Friedrich sagte der "Süddeutschen Zeitung", die neue Neonazi-Datei solle ähnlich wie die bereits bestehende Datensammlung über gefährliche Islamisten aufgebaut und von Verfassungsschutzämtern und Polizeibehörden in Bund und Ländern gespeist werden. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger meinte dazu im Südwestrundfunk (SWR): "Was soll das Neue an so einer Datei sein?". Zunächst müsse geklärt werden, welche Register es bereits gibt. "Es gibt ja natürlich Dateien für Gewalttäter rechts, wie wir sie auch für islamistische Gewalttäter und linke Gewalttäter haben."

Für angebracht hält es die Bundesjustizministerin, "sich über die Sicherheitsarchitektur "Verfassungsschutz" Gedanken zu machen". Sie monierte, "dass es vielleicht zu viele Verfassungsschutzämter" gebe, die untereinander nicht ausreichend kooperierten. Besser sei es, "effizientere Strukturen durch Zusammenschlüsse mehrerer Landesverfassungsschutzämter (...) zu schaffen" - was allerdings die Länder entscheiden müssten.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar warnte vor zu schnellen Schlussfolgerungen aus der Mordserie und vor dem übereilten Aufbau neuer Strukturen bei den Sicherheitsbehörden. Schon jetzt sei ein Informationsaustausch zwischen Verfassungsschutz und Polizei möglich, "wenn Hinweise auf bevorstehende oder auch stattgefundene terroristische Aktivitäten vorliegen".

Der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, warf dem Verfassungsschutz vor, die Polizei nur ungenügend zu informieren. Die Beamten könnten nur mit den Informationen arbeiten, die sie vom Geheimdienst erhielten, sagte Wendt am Mittwoch im Deutschlandfunk. Nach der Aufklärung des aktuellen Falles müsse man auch die Frage nach der Existenzberechtigung einer Behörde stellen, die mit "fragwürdigen Methoden fragwürdige Erkenntnisse ermittelt" und diese nicht einmal weitergebe.

Unterdessen geht auch die Debatte über einen neuen Verbotsantrag gegen die NPD weiter. Der Rechtsextremismus-Forscher Hajo Funke räumt einem neuen Anlauf gute Erfolgsaussichten ein. Bereits beim ersten Versuch hätte man die Frage der V-Leute klären können, vermutlich sogar innerhalb eines Jahres, sagte Funke im Deutschlandradio Kultur. Dies sei aber versäumt worden. Der Abzug von V-Leuten aus dem Führungspersonal der NPD stelle seiner Meinung nach kein Problem dar, alle notwendigen Informationen könnten auch sozialwissenschaftliche Analysen liefern.

Der Terror von Neonazis kann nach Ansicht des sächsischen Innenministers Markus Ulbig (CDU) für Rechtsextreme auch zum Anlass für einen Bruch mit der Szene werden. "Ich hoffe, dass Betroffene nun kritisch darüber nachdenken, wie gefährlich dieses Gedankengut sein kann. Es gibt eine Chance, Leute aus der Szene herauszuholen und es gibt eine Chance für diese Aussteiger", sagte Ulbig der Nachrichtenagentur dpa.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.