Palmer verteidigt Äußerung über Abschiebung nach Syrien

Tübingen - "Die Genfer Flüchtlingskonvention erlaubt ausdrücklich, Straftäter sogar in Kriegsgebiete abzuschieben", schrieb Palmer auf Facebook. Er habe nur die Rechtslage wiedergegeben und nichts gefordert.
Angesprochen auf gewaltbereite Flüchtlinge hatte Palmer der "Stuttgarter Zeitung" gesagt: "Da Syrer nicht mehr in ihre Ankunftsländer zurückgeschickt werden, gibt es nur einen Weg - zurück ins Herkunftsland." Die Abschiebung gewalttätiger Flüchtlinge habe in den vergangenen Jahren wegen geringer Fallzahlen keine Rolle gespielt.
Lesen Sie hier: Seehofer erwägt Abschiebung krimineller Flüchtlinge in Kriegsgebiete
Die täglichen Nachrichten über Gewalt von Asylbewerbern machten aber eine Neubewertung erforderlich, schrieb Palmer.