Organspende: Keine Abgabepflicht!

Der AZ-Korrespondent Bernhard Junginger über den Gegenentwurf zu Spahns Organspende-Konzept.
von  Bernhard Junginger
Zwei Chirurgen führen eine Operation am offenen Herzen durch.
Zwei Chirurgen führen eine Operation am offenen Herzen durch. © imago/stock&people

Aus gutem Grund sprechen wir in Deutschland von Organspende. Und nicht von einer Organabgabepflicht mit Widerspruchsmöglichkeit. Eine Spende erfolgt aus freiem, bewusst geäußertem Willen. In allen Rechtsbereichen gibt es das Prinzip der aktiven Zustimmung.

Gegen den Plan des Bundesgesundheitsministers sprechen allerdings nicht nur verfassungsrechtliche und ethische Erwägungen, auch rein praktisch droht der Spahn-Vorschlag nach hinten loszugehen: Die doppelte Widerspruchslösung könnte die Verunsicherung vieler Menschen, die ihre Wurzeln auch in einem Organspendeskandal vor einigen Jahren hat, noch verstärken.

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Der neue Gegenentwurf zu Spahns Vorschlag, eine Zustimmungslösung, ist daher sinnvoll. Denn der Bürger mag dem Staat Gesetzestreue und Steuern schulden. Nicht aber seine Organe. Dabei muss es auch bleiben.

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