Organspende in Deutschland: Muss man in Zukunft widersprechen?

Der Unionsfraktionsvize Georg Nüßlein fordert einen fundamentalen Systemwechsel – statt aktiver Zustimmung bringt er den doppelten Widerspruch ins Spiel.
Martin Ferber |
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Bisher gilt: Man muss der Organspende ausdrücklich zustimmen.
dpa Bisher gilt: Man muss der Organspende ausdrücklich zustimmen.

Mit seiner Forderung nach einem fundamentalen Systemwechsel bei den Organspenden hat der für Gesundheitspolitik zuständige stellvertretende Unionsfraktionschef Georg Nüßlein eine lebhafte Debatte ausgelöst. Trotz massiver Kritik bekräftigte der schwäbische CSU-Politiker im Gespräch mit der AZ seinen Vorschlag, die bisher geltende Praxis, wonach Betroffene ausdrücklich einer Organentnahme nach ihrem Tod zustimmen müssen, durch eine doppelte Widerspruchslösung zu ersetzen. Demnach soll jeder Bürger automatisch für Organspenden zur Verfügung stehen, außer er selber hat zu Lebzeiten einer Entnahme ausdrücklich widersprochen – oder Angehörige tun dies nach seinem Tod. Während die SPD Zustimmung signalisierte, lehnten die Grünen dies kategorisch ab. Und auch in der Union gibt es Widerstand.

Jeder ist Organspender: SPD stimmt zu, Grüne lehnen ab

Nüßlein verteidigte seinen Vorstoß. "Die wenigen Organspenden sind humanitär nicht zu verantworten und gefährden die Transplantationsmedizin in Deutschland." Jeder Mensch, der schwer erkrankt sei, hoffe auf ein Spenderorgan. Im Gegenzug sei die grundsätzliche Bereitschaft, seine Organe zur Verfügung zu stellen, groß. "Ich kenne jedenfalls niemanden, der das für sich in einer solchen Situation ausschließt."

Es sei "nur konsequent", wenn grundsätzlich jeder Bürger als potentieller Spender gesehen werde und man aktiv widersprechen müsse, wenn man das nicht wolle. Dass dies ersatzweise auch Angehörige tun können, "sehe ich als zusätzliches Korrektiv". Die Politik müsse handeln.

Dagegen warf die Gesundheitsexpertin der Grünen, Kirsten Kappert-Gonther, Nüßlein vor, er greife "tief in das Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger ein, ohne dass dadurch die tatsächlich bestehenden Probleme angegangen werden". Die Sprecherin für Gesundheitsförderung verwies auf eine aktuelle Studie, wonach die potenziellen Spender von Organen von den Kliniken zu selten identifiziert und gemeldet werden.

Organspende-Zahlen sind in Deutschland rückläufig

Die Widerspruchslösung ist in vielen europäischen Ländern gängige Praxis und sorgt dafür, dass dort ausreichend Spenderorgane zur Verfügung stehen. In Deutschland dagegen ist die Zahl der Organspenden in den vergangenen Jahren kontinuierlich zurückgegangen. Im letzten Jahr gab es nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation gerade einmal 797 Organspender bundesweit, 60 weniger als 2016. Gleichzeitig sank die Zahl der gespendeten Organe um 9,5 Prozent auf 2594, das ist der niedrigste Stand seit 20 Jahren. Diese geringe Spendenbereitschaft sei, so Nüßlein, "nicht zuletzt auf die Organspende-Skandale vor einigen Jahren zurückzuführen".

Nüßlein ist sich bewusst, dass der Wechsel zur Widerspruchslösung "Ängste und Vorbehalte auslösen kann". Aus diesem Grund schlägt er in einem der AZ vorliegenden Papier eine Reihe von Sofortmaßnahmen vor, um die Prozesse bei der Organspende zu verbessern. So sollen die Transplantationsbeauftragten in den Kliniken nach dem Vorbild Bayerns von Routinearbeiten freigestellt und zu "Transplantationsbevollmächtigten" ernannt werden. Zudem sollen die Krankenhäuser mehr Geld erhalten. Bislang gibt es für die Entnahme eines Organs 3.905 Euro, für die Entnahme mehrerer Organe 5.003 Euro. Diese Pauschale decke aber nicht die Kosten, da unter anderem das Personal nach einer nächtlichen Organentnahme am nächsten Tag im Routinebetrieb fehle.

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