Ordnungsruf wegen "Kopftuchmächen": Weidels Einspruch ohne Erfolg

Der Ordnungsruf gegen die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel wird nicht zurückgenommen. Der Bundestag wies am Donnerstag mit großer Mehrheit den Einspruch von Weidel zurück.
von  dpa
Alice Weidel, Fraktionvorsitzende der AfD, spricht bei der Plenarsitzung des Deutschen Bundestages im Reichstagsgebäude.
Alice Weidel, Fraktionvorsitzende der AfD, spricht bei der Plenarsitzung des Deutschen Bundestages im Reichstagsgebäude. © Michael Kappeler/dpa

Berlin - AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel hatte für Empörung im Plenum gesorgt, als sie zum Auftakt der Generalaussprache sagte: "Burkas, Kopftuchmädchen und alimentierte Messermänner und sonstige Taugenichtse werden unseren Wohlstand, das Wirtschaftswachstum und vor allem den Sozialstaat nicht sichern." Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) rief Weidel daraufhin zur Ordnung und erklärte, mit der Formulierung "Kopftuchmädchen und sonstige Taugenichtse" diskriminiere sie alle Frauen mit Kopftuch.

549 Angeordnete stimmten gegen Weidels Einspruch

Die AfD-Fraktionschefin argumentierte bei ihrem Einspruch, dass sich der Begriff "Taugenichtse" sprachlich eindeutig auf "alimentierte Messermänner" bezogen habe und damit "denklogisch nicht auf die Burka und auch nicht auf die Kopftuchmädchen". Dem folgten bei der namentlichen Abstimmung aber nur 85 Parlamentarier. 549 Abgeordnete stimmten gegen Weidels Einspruch, zwei enthielten sich.

Nach der Geschäftsordnung des Bundestags kann der Parlamentspräsident Abgeordnete zur Ordnung rufen, wenn sie die Ordnung oder die Würde des Hauses verletzen. Gleichzeitig wird dem betroffenen Abgeordneten das Recht eingeräumt, bis zur nächsten Plenarsitzung Einspruch gegen den Ordnungsruf einzulegen und damit eine Abstimmung des Parlaments zu erzwingen.

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