Opposition klagt gegen Windrad-Gesetz

Es ist eines der umstrittensten Gesetze dieser Legislaturperiode: das Gesetz, mit dem die CSU strikte Auflagen für Windräder eingeführt hat. Die Opposition zieht nun vors Verfassungsgericht.
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Die Opposition klagt gegen die Abstands-Regelung. (Symbolbild)
dpa Die Opposition klagt gegen die Abstands-Regelung. (Symbolbild)

Es ist eines der umstrittensten Gesetze dieser Legislaturperiode: das Gesetz, mit dem die CSU strikte Auflagen für Windräder eingeführt hat. Kritiker argumentieren, damit werde der Windkraftausbau zum Erliegen gebracht. Die Opposition zieht nun vors Verfassungsgericht.

München - Die Landtags-Opposition will die höheren Mindestabstände von Windrädern zu Wohnhäusern juristisch zu Fall bringen: SPD, Freie Wähler und Grüne klagen vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen die sogenannte 10H-Regel. Das teilten die drei Fraktionen am Mittwoch in München mit. Die CSU habe mit dem Gesetz gegen geltendes Recht verstoßen und sich über die Meinung dutzender Experten hinweggesetzt, hieß es zur Begründung. Die Klage, die die Fraktionen bereits angekündigt oder angedeutet hatten, soll nun in den kommenden Wochen fertiggestellt und eingereicht werden.

Nach dem 10H-Gesetz muss der Mindestabstand von Windrädern zum nächsten Wohnhaus mindestens das Zehnfache der Höhe betragen - es sei denn, eine Kommune weicht per Beschluss davon ab. Bayern hatte im Bund eine entsprechende Öffnungsklausel für die Länder durchgesetzt und im November ein entsprechendes Landesgesetz verabschiedet - noch vor Ende des Energiedialogs.

"Das 10H-Gesetz ist Teil eines energiepolitischen Amoklaufs der Staatsregierung", kritisierte die SPD-Energieexpertin Natascha Kohnen. "Es bedeutet in Wirklichkeit, dass nur noch etwa 0,05 Prozent der Landesfläche für Windräder genutzt werden können - also praktisch nichts." Damit werde der ideelle und finanzielle Einsatz vieler Bürger für erneuerbare Energien buchstäblich in den Wind geschrieben. Thorsten Glauber (Freie Wähler) kritisierte: "Mit 10H wird die Planungshoheit der Kommunen angegriffen - ein hohes Gut, das in der Bayerischen Verfassung nicht ohne Grund verankert ist." Das akzeptiere man nicht. Zudem könne die Energiewende in Bayern ohne den Windkraftausbau nicht gelingen.

Lesen Sie hier: Windrad-Bremse heiß umstritten

Martin Stümpfig (Grüne) klagte: "Das 10H-Gesetz hat den Kommunen sämtliche bewährten Instrumente der überregionalen Landesplanung weggenommen. Die CSU verstößt damit gegen geltendes Recht und setzt sich über die Meinung dutzender Experten hinweg, die vor der Einführung dieses Gesetzes gewarnt haben." Das Gesetz sei grob fahrlässig und "der Totengräber der Windenergie in Bayern". Die CSU regierte gelassen. Die 10H-Regelung sei rechtskonform. "Die Änderung der Bayerischen Bauordnung mit der sogenannten 10H-Regelung nutzt den Spielraum, den das Bundesrecht den Ländern für die Genehmigung von Windkraftanlagen ausdrücklich gibt, passgenau aus", erklärte der CSU-Wirtschaftsexperte Erwin Huber.

Im übrigen bringe die Regelung eben kein Verbot von Windkraftanlagen mit geringerem Abstand. Es brauche als Voraussetzung lediglich einen Bebauungsplan der betroffenen Gemeinde. "Wir haben nur eine Verfahrensregel beschlossen, aber weder juristisch noch faktisch ein Verbot von Windkraftanlagen." Die kommunale Zuständigkeit werde durch die Neuregelung deutlich gestärkt und nicht geschwächt, betonte Huber. Windkraft-Befürworter des Bündnisses "Pro Windkraft" hatten bereits Klage gegen das Gesetz eingereicht.

Unter den Klägern ist auch der langjährige Grünen-Bundestagsabgeordnete Hans-Josef Fell. Sie erklärten, die Regel verstoße gegen das in der Bayerischen Verfassung geschützte Eigentumsgrundrecht, die Berufsfreiheit, die allgemeine Handlungsfreiheit und das kommunale Selbstverwaltungsrecht.

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