Österreich lehnt Asylbescheid ab, weil Flüchtling nicht schwul wirkt

Wien - Im Sudan, Saudi-Arabien, Jemen und Iran droht Homosexuellen die Todesstrafe, in Afghanistan können Schwule und Lesben bis zu 15 Jahren ins Gefängnis kommen.
2016 unternahm deshalb ein damals noch minderjähriger Afghane alleine die Flucht nach Österreich. In seinem Asylantrag gab der heute 18-Jährige an, aufgrund seiner Homosexualität nicht in seiner Heimat leben zu können. Die Behörden lehnten seinen Antrag nun mit einer haarsträubenden Begründung ab.
Das österreichische Magazin Falter zitiert aus dem Ablehnungsbescheid: "Weder Ihr Gang, Ihr Gehabe oder Ihre Bekleidung haben auch nur annähernd darauf hingedeutet, dass Sie homosexuell sein könnten."
Abgelehnter Asylbescheid voller Schwulenklischees
In der Ablehnungsbegründung lässt das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) kein Schwulenklischee aus. Der Afghane könne nicht homosexuell sein, denn er habe kaum Freunde. "Sind Homosexuelle nicht eher gesellig?" Selbst als der Schutzsuchende angibt, in seiner Heimat heterosexuelle Jungs geküsst zu haben, glaubt das BFA ihm nicht: "Dass Sie nichthomosexuelle Jungs geküsst haben, sogar viele davon, ist absoluter Unsinn. Sie hätten das im Spaß gemacht, behaupteten Sie. Hätten Sie das tatsächlich bei einem nicht homosexuellen Jungen gemacht, dann hätten Sie furchtbare Prügel bezogen." Denn: "Kein Mann lässt sich von einem anderen Mann küssen, wenn er nicht homosexuell ist. Das ist völlig undenkbar."
Nina Horaczek, Journalistin des Magazins "Falter", twitterte Auszüge des Ablehnungsbescheid auf ihrem Account:
Anfang des Jahres urteilte der Europäische Gerichtshof, dass psychologische Tests zur Bestimmung der sexuellen Orientierung von Flüchtlingen nicht durchgeführt werden dürfen, da dies "einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Privatleben des Asylbewerbers" darstelle.
Flüchtlinge müssen ihre Homosexualität nachweisen - Ähnliche Fälle auch in München
In München gibt es ähnliche Fälle wie der des homosexuellen Flüchtlings in Österreich. Das Bamf verlangte 2017 von einer jungen Frau aus Uganda den Nachweis ihrer Homosexualität (AZ berichtete). Da die Behörden ihr nicht glaubten, wurde auch ihr Bescheid abgelehnt mit dem Zusatz, Uganda sei für Homosexuelle nicht gefährlich und man könne in eine andere Region umziehen.
Auch der Asylbescheid des aus Sierra Leone stammenden David (AZ berichtete) wurde im ersten Verfahren abgelehnt, da seine Homosexualität in seinem Heimatland keine Gefahr für ihn darstellen würde. Bamf-Mitarbeiter sollen ihm sogar den Tipp gegeben haben, in Sierra Leone eine Frau zu heiraten und seine Sexualität heimlich auszuleben.
Der nach Östereich geflohene Afghane hat gegen den abgelehnten Bescheid Einspruch eingelegt. Ob andere Mitarbeiter des BFA ihm seine sexuellen Neigungen glauben, bleibt abzuwarten.