Oberstes Gericht in Ukraine lehnt Timoschenko-Berufung ab

Die inhaftierte ukrainische Oppositionsführerin Julia Timoschenko (51) muss weiter ihre siebenjährige Haftstrafe wegen Amtsmissbrauchs absitzen.
dpa |
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Die inhaftierte ukrainische Oppositionsführerin Julia Timoschenko (51) muss weiter ihre siebenjährige Haftstrafe wegen Amtsmissbrauchs absitzen. Das Oberste Gericht in Kiew lehnte am Mittwoch eine Beschwerde der erkrankten Ex-Regierungschefin gegen das Urteil vom Oktober 2011 ab.

Kiew - Es gebe ausreichend Beweise dafür, dass Timoschenko zum Nachteil der Ex-Sowjetrepublik 2009 einen Gasvertrag mit Russland geschlossen und dabei ihre Befugnisse überschritten habe, sagte Richter Alexander Jelfimow in Abwesenheit der Politikerin. Das ist das Urteil rechtskräftig.

Im Gerichtssaal riefen Anhänger Timoschenkos entsetzt "Schande!". Vor dem Gebäude forderten Hunderte Unterstützer "Freiheit für die Ikone der Orangenen Revolution von 2004".

Zwei Monate vor der Parlamentswahl in der Ukraine zerschlugen sich damit die letzten Hoffnungen auf eine Freilassung der Politikerin. Timoschenko sitzt seit mehr als einem Jahr in Haft und wurde im Oktober 2011 zu sieben Jahren Straflager verurteilt.

Am Dienstag hatte auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg über den Fall beraten. Dabei geht es um die Frage, ob bei der Inhaftierung sowie im Gefängnis Timoschenkos Rechte verletzt wurden. Bis zu einem Urteil können Monate vergehen.

Timoschenko gilt wegen ihrer Vergangenheit als "Gasprinzessin" mit einem Millionenvermögen als umstritten. Viele Ukrainer halten sie für kriminell. Die ukrainische Justiz führt weitere Strafverfahren gegen die Politikerin, darunter auch wegen Beihilfe zum Mord. Die Prozesse gegen Timoschenko stehen in der Kritik, politisch motiviert zu sein. Regierungsgegner werfen dem Präsidenten Viktor Janukowitsch vor, die Opposition mundtot machen zu wollen.

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