NSU-Prozess: Holger G. will nur Erklärung verlesen

Im NSU-Prozess will der Angeklagte Holger G. lediglich eine schriftliche Erklärung zu den Tatvorwürfen verlesen.
dpa |
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Im NSU-Prozess will der Angeklagte Holger G. lediglich eine schriftliche Erklärung zu den Tatvorwürfen verlesen. Das kündigte sein Verteidiger vor dem Oberlandesgericht München an.

München - Im NSU-Prozess will der Angeklagte Holger G. lediglich eine schriftliche Erklärung zu den Tatvorwürfen verlesen. Das kündigte sein Verteidiger vor dem Oberlandesgericht München an.

"Im Anschluss an die Verlesung dieser Erklärung wird unser Mandant erstmal keine weiteren Fragen beantworten", sagte Anwalt Stefan Hachmeister. Es sei aber möglich, dass G. zu einem späteren Zeitpunkt weitere Aussagen mache.

Zu seinen persönlichen Verhältnissen machte der 39-Jährige erste Angaben. Dann unterbrach das Gericht aus technischen Gründen kurz die Sitzung. Holger G. soll die mutmaßlichen Neonazi-Terroristen Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos über Jahre unterstützt haben. Unter anderen soll er Papiere beschafft haben.

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