NSU-Helfer bestellten Schalldämpfer zur Mordwaffe

Heute wird der Schlussvortrag der Anklage fortgesetzt - und dann für vier Wochen unterbrochen. Nach den Ferien soll das Plädoyer weitergehen.
von  dpa/AZ
Die Angeklagte Beate Zschäpe sitzt im Verhandlungssaal im Oberlandesgericht in München zwischen ihren Anwälten Hermann Borchert und Mathias Grasel.
Die Angeklagte Beate Zschäpe sitzt im Verhandlungssaal im Oberlandesgericht in München zwischen ihren Anwälten Hermann Borchert und Mathias Grasel. © dpa/Peter Kneffel

München - Die beiden mutmaßlichen NSU-Helfer Ralf Wohlleben und Carsten S. haben für die Terroristen nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft bewusst eine Pistole mit Schalldämpfer beschafft. Das sagte Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten heute bei der Fortsetzung des Anklage-Plädoyers im Münchner Oberlandesgericht.

Weingarten sagte, die beiden untergetauchten Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt hätten bei ihren Unterstützern eine Waffe ausdrücklich mit Schalldämpfer bestellt.

Wohlleben habe einen Kontakt an Carsten S. vermittelt, über den der dann die Ceska-Pistole gekauft habe. Mit dieser Waffe wurden ab September 2000 neun Kleinunternehmer türkischer und griechischer Herkunft in ganz Deutschland ermordet. Die Aussagen von Wohlleben und Carsten S., der Schalldämpfer sei nicht bestellt gewesen und nur zufällig mitgeliefert worden, sei angesichts der Angaben eines weiteren Zeugen widerlegt.

Hauptangeklagte im NSU-Prozess ist Beate Zschäpe. Die Bundesanwaltschaft rechnet ihr alle Verbrechen des NSU als eigene Taten in Mittäterschaft zu. Auch bei der Bestellung der Mordwaffe nannte Staatsanwalt Weingarten Zschäpe als eine der Verantwortlichen.

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