NS-Kriegsverbrecher muss ausgeliefert werden

Der Vorsitzende der Linkspartei, Klaus Ernst, hat die Bundesregierung aufgefordert, die Auslieferung des NS-Kriegsverbrechers Klaas Faber an die Niederlande durchzusetzen.
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Der Vorsitzende der Linkspartei, Klaus Ernst, hat die Bundesregierung aufgefordert, die Auslieferung des NS-Kriegsverbrechers Klaas Faber an die Niederlande durchzusetzen.

Ingolstadt/München –  Er warf den Behörden vor, die Auslieferung des in Bayern lebenden 88-Jährigen jahrzehntelang verschleppt zu haben. Das sei keine Fahrlässigkeit gewesen. „Das riecht nach Vorsatz“, sagte Ernst der Zeitung „Rheinpfalz am Sonntag“. Das bayerische Justizministerium prüft derzeit die Bedingungen für eine Auslieferung des NS-Verbrechers.

Die Niederlande hatten im November einen europaweiten Haftbefehl für den NS-Verbrecher ausgestellt. Der gebürtige Niederländer Faber lebt seit langem als deutscher Staatsbürger unbehelligt in Ingolstadt. In den Niederlanden war er für die Ermordung von mehreren Gefangenen im Transitlager Westerbork 1944 zum Tode verurteilt worden.

Das Urteil wurde 1948 in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt. 1952 floh Faber aus dem Gefängnis nach Deutschland. Eine Auslieferung hatten die deutschen Behörden stets abgelehnt, unter Hinweis auf einen Erlass aus der Nazi-Zeit: 1943 hatte Adolf Hitler entschieden, dass alle niederländischen Freiwilligen der Waffen-SS automatisch deutsche Staatsbürger sind.

In den 1950er Jahren eröffnete die Bundesrepublik ein Verfahren gegen Faber. Weil die Niederlande kein Beweismaterial weitergaben, sprach das zuständige Gericht in Düsseldorf den NS-Verbrecher frei. Zuletzt scheiterte im Jahr 2004 ein Antrag der Niederlande auf Auslieferung.

„Es ist keineswegs so, dass die deutschen Behörden sich schützend vor Faber stellen würden“, sagte der Sprecher des bayerischen Justizministeriums in München, Stefan Heilmann, am Samstag der Nachrichtenagentur dpa. „Dass der Mann nicht ausgeliefert werden kann, ist das Ergebnis einer Verkettung unglücklicher Umstände.“

Durch den Freispruch in den 50er Jahren war eine Auslieferung bisher unmöglich. In Deutschland gilt der Grundsatz, dass kein Mensch wegen derselben Tat zweimal vor Gericht gestellt werden darf. Das bayerische Innenministerium prüft derzeit, ob Klaas Faber deutscher Staatsangehöriger ist.

„Wenn das bestätigt wird, müssen wir den Haftbefehl erneut ablehnen“, sagte Heilmann. „Im anderen Fall prüfen wir, ob eine Auslieferung möglich ist.“ Es sei aber zweifelhaft, dass der europäische Haftbefehl zu einer Auslieferung führt.

 

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