NPD will Klinsmann in den Zeugenstand rufen
BERLIN - Der NPD ist jedes Mittel Recht, um das Verfahren wegen des als rassistisch geltenden «WM-Planers» in die Länge zu ziehen. Jetzt überraschten die Rechtsextremen mit neuen, sehr abstrusen Anträgen.
Im Prozess gegen NPD-Chef Udo Voigt und zwei weitere Vorstandsmitglieder der rechtsextremen Partei wird überraschend die Beweisaufnahme verlängert. Die NPD-Funktionäre müssen sich seit Ende März wegen Volksverhetzung und Beleidigung vor dem Berliner Amtsgericht Tiergarten verantworten. Sie sollen für einen als rassistisch kritisierten Terminplaner zur Fußball- Weltmeisterschaft 2006 verantwortlich gewesen sein.
Klinsmann «kann Aussagen zum Aussehen machen»
Die Strafverfolgungsbehörden hatten vor drei Jahren zehntausende NPD-Flyer beschlagnahmt, in denen der dunkelhäutige damalige Bremer Nationalspieler Patrick Owomoyela aus Sicht der Staatsanwaltschaft rassistisch diskriminiert wurde. Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und Owomoyela hatten seinerzeit Strafanzeige erstattet und gerichtliche Verfügungen gegen die Verbreitung der WM-Planer erwirkt. Die Planer waren als Flugblatt und im Internet verbreitet worden.
Ursprünglich war ein Urteil bereits für diesen Dienstag erwartet worden. Doch setzte Amtsrichterin Monika Pelcz am Dienstag zwei weitere Verhandlungstage für den 16. und 24. April an. Die Verteidiger der Angeklagten beantragten unter anderem, den früheren Nationaltrainer und heutigen Teamchef des FC Bayern München, Jürgen Klinsmann sowie den Präsidenten des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), Theo Zwanziger, als Zeugen vorzuladen. Über die Anträge muss noch entschieden werden. Die NPD-Seite will mit den Zeugenaussagen ihre Meinung untermauern, dass es sich bei der Darstellung in dem «WM-Planer» nicht um Owomoyela handelt, dessen Gesicht auf der Fotomontage nicht zu sehen ist. Abgebildet sei vielmehr ein Spieler mit «weiß pigmentierter Haut». Bayern-Coach Klinsmann könne unter anderem Aussagen zum Aussehen Owomoyelas machen, hieß es.
Hochschullehrer und Graphologen sollen aussagen
Für die Staatsanwaltschaft hingegen ist die Sache eindeutig: Das Trikot des abgebildeten Spielers trage die Nummer 25, diese sei Owomoyela in der Nationalelf fest zugeordnet gewesen. Dies bestreitet die NPD. Ihre Anwälte beantragten die Hinzuziehung von Hochschullehrern für Grammatik und Mathematik sowie ein graphologisches Gutachten. Aus Sicht der Ankläger dürften die zahlreiche Beweisanträge kaum Aussicht auf Erfolg haben. Für die Sachaufklärung seien sie unerheblich seien. Der Rechtsanwalt des DFB und Owomoyelas, Christian Schertz, schloss sich dieser Meinung an. Richterin Pelcz wird in den nächsten Tagen darüber entscheiden.
In dem Verfahren geht es um die Titelseite des WM-Planers. Darauf war ein Trikot der deutschen Nationalmannschaft mit dem Schriftzug «Weiß. Nicht nur eine Trikot-Farbe! Für eine echte NATIONAL-Mannschaft!» abgebildet. Das Trikot trug laut Staatsanwaltschaft die Nummer 25, der damaligen Rückennummer von Owomoyela im erweiterten WM-Kader. Eine weitere Version des Flyers zeigte eine Nationalelf, bei der nur noch ein Spieler eine weiße Hautfarbe hatte. Die anderen wurden in den Farben Rot, Gelb, Schwarz und Braun dargestellt. (AP/dpa)