NPD-Schlappe vor dem Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag der NPD abgelehnt, ihre Verfassungstreue feststellen zu lassen. Der Antrag war eine Reaktion auf die Anstrengungen des Bundesrats, die NPD wegen Verfassungswidrigkeit zu verbieten.
dpa |
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Karlsruhe - Die rechtsextreme NPD ist mit dem Vorstoß gescheitert, ihre Verfassungstreue vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen. Eine solche Feststellung sei im Bundesverfassungsgerichtsgesetz nicht vorgesehen, stellte das Karlsruher Gericht klar. Diese Entscheidung hat aber keinen Einfluss auf ein Verbotsverfahren gegen die NPD, das der Bundesrat anstrebt.

Die NPD hatte ihr Vorgehen damit begründet, dass ihre Rechte durch die ständigen Behauptungen ihrer Verfassungswidrigkeit verletzt würden. Der NPD-Antrag richtete sich gegen die drei Verfassungsorgane Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat. Das Gericht erklärte, Parteien müssten sich die Einschätzung gefallen lassen, dass sie verfassungsfeindlich seien. "Solchen Äußerungen kann und muss die betroffene Partei mit den Mitteln des Meinungskampfes begegnen", heißt es in dem Beschluss.

Das Gericht ermahnte jedoch auch die staatlichen Stellen, in der politischen Auseinandersetzung Grenzen zu beachten. Eine öffentliche Erörterung, ob gegen eine Partei ein Verbotsverfahren eingeleitet werden solle, müsse "entscheidungsorientiert" sein. Werde sie allein mit dem Ziel geführt, die betroffene Partei zu schwächen, könne dies als Verletzung des Artikels 21 des Grundgesetzes gewertet werden, in dem die Rechte der Parteien geregelt sind.

Die NPD hatte ihren Schritt im November vergangenen Jahres auch mit der laufenden Debatte um ein Verbotsverfahren begründet: Der Bund und die Länder sollten entweder Beweise für die Verfassungswidrigkeit vorlegen und einen Verbotsantrag stellen oder ihre öffentlichen Zweifel an der Verfassungstreue der NPD unterlassen.

Der Bundesrat hatte wenige Wochen später beschlossen, beim Bundesverfassungsgericht einen Verbotsantrag einzureichen. Wie sich Bundesregierung und Bundestag verhalten, ist noch offen. 2003 war ein Verbotsverfahren von Regierung, Bundestag und Länderkammer in Karlsruhe gescheitert.

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